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 Antwort der Stadt Koblenz auf offenen Brief vom 06.01.2022

Koblenz

    Antwort der Stadt Koblenz auf offenen Brief vom 06.01.2022

Die Stadt Koblenz hat inhaltlich wie folgt auf den offenen Brief der Informellen Initiative von Gruppierungen und Organisationen der demokratischen Zivilgesellschaft vom 06.01.2022 geantwortet:

Wie viele von Ihnen wissen, hat die Stadtspitze der Stadt Koblenz um Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie die jetzigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Gesundheit vieler Menschen für unverzichtbar hält. Nur so kann den Infektionen und Ansteckungen begegnet werden. Zudem ist klar: Den besten Schutz bieten Impfungen. Deshalb wurde durch die Stadtspitze öffentlich in vielerlei Hinsicht dafür geworben.

Gleichzeitig gilt aber auch, das Recht jedes einzelnen, sich eine Meinung zu bilden, zu akzeptieren und zu garantieren. Denn das ist eines der wichtigsten Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und ein unverzichtbares Prinzip unserer Demokratie. Dazu gehört genauso das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Auch wenn die Stadtspitze die Meinung der derzeit Demonstrierenden nicht teilt, gilt es, dieses Grundrecht mit seinen gesetzlichen Grenzen zu akzeptieren und zu gewähren. Das gilt im Übrigen für alle Demonstrationen gleichermaßen. Das Grundgesetz macht hier keinen Unterschied und setzt für mögliche Verbote enge Grenzen. Das gilt auch in diesem Fall. Nur weil eine Versammlung nicht angemeldet ist – auch eine unangemeldete Versammlung erfüllt den Rechtscharakter einer Versammlung – kann und darf sie nicht gleich verboten werden, denn Verbote müssen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Und eins ist hier entscheidend: Die Organisation einer unangemeldeten Versammlung ist strafbar – die Teilnahme an einer solchen aber nicht. Deshalb gilt: Solange die bislang friedlichen Verläufe anhalten, können und dürfen Verbotsverfügungen deshalb derzeit nicht erlassen werden. Gleichwohl werden von der Polizei Strafverfahren gegen Personen eingeleitet, denen die Versammlungsinitiierung zugeschrieben wird. Solche Strafverfahren wurden bislang für jede einzelne unangemeldete Versammlung eingeleitet. Unabhängig davon ist anzumerken, dass sich der Kreis der Versammlungsteilnehmenden sehr vielschichtig zusammensetzt. Das haben die Stadt, das Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft Koblenz bereits öffentlich dargestellt.

  Es gelten bei den Versammlungen die Auflagen zur Maskenpflicht und zur Abstandswahrung. Entsprechende Verstöße gegen die Auflagen werden seitens der Polizei immer wieder dokumentiert und zur Anzeige gebracht. Dieses Vorgehen wird fortgesetzt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Stadt, Polizei und Staatsanwaltschaft müssen neutral einen für alle Seiten sicheren Versammlungsablauf gewährleisten, solange sich dieser auf Basis unseres Grundgesetzes und der geltenden gesetzlichen Vorschriften bewegt. Dies ist bislang erfolgt. Nach jeder Versammlung wird die Lage neu bewertet und eine entsprechende Rechtsgüter-Abwägung immer wieder vorgenommen. Der rechtliche Handlungsrahmen ist dabei klar definiert.

Unabhängig davon haben Stadt und Stadtrat schon mehrmals deutlich gemacht, dass sie jegliche Form von Gewalt und Extremismus ablehnen. Unser Grundgesetz und die damit verbundenen Werte sind die Basis unseres Zusammenlebens und das wird immer der Maßstab unseres Handelns sein. Solange dies nicht verletzt wird, gelten immer die Grundrechte für jeden.

 

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