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Anwalt: Parkgebührenerhöhung in Koblenz ist illegal

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Rechtlicher Konflikt: Anwalt weist auf Unzulässigkeit der Parkgebühren in Koblenz hin

Ein aktuelles Urteil schürt Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Parkgebühren in Koblenz.
Die Stadt plant, Fahrer von großen Autos beim Anwohnerparken deutlich stärker zu belasten als Fahrer von Kleinwagen.

Dieses Vorgehen stößt auf juristischen Widerstand.

Rechtswidrige Parkgebühren in Koblenz

Koblenz plant, Fahrern großer Autos ab dem 1. März hohe Gebühren für das Anwohnerparken aufzuerlegen. Blaulicht Report berichtete.
Diese Gebühren basieren auf der Größe des Fahrzeugs, gemessen anhand der Angaben im Fahrzeugschein. Ein renommierter Verkehrsrechtler, Uwe Lenhart, argumentiert jedoch, dass dieses Vorgehen rechtlich fragwürdig ist.

Juristischer Einspruch

Verkehrsrechtler Uwe Lenhart weist darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, dass alle Autobesitzer gleich behandelt werden müssen, unabhängig von der Größe ihres Fahrzeugs. Die Gebührensprünge, wie sie in Koblenz geplant sind, seien nicht gerechtfertigt und verstoßen gegen dieses Prinzip der Gleichbehandlung.

Widerstand gegen ungleiche Behandlung

Die geplanten Gebühren in Koblenz würden dazu führen, dass Fahrer großer Autos fast doppelt so viel für das Anwohnerparken zahlen müssten wie Fahrer von Kleinwagen. Diese Ungleichbehandlung stößt auf Kritik, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

Erfahrungen aus anderen Städten

Ähnliche Projekte zur Erhöhung der Parkgebühren für größere Autos sind bereits in anderen Städten gescheitert. Sowohl Freiburg als auch Frankfurt mussten ihre Pläne aufgrund rechtlicher Bedenken stoppen. Die Stadt Frankfurt plante sogar, SUV-Fahrern keine Anwohner-Parkausweise mehr auszustellen.

Fazit zu den Parkgebühren in Koblenz

Die geplanten Parkgebühren in Koblenz stehen im Widerspruch zu aktuellen rechtlichen Entscheidungen und könnten rechtlich nicht haltbar sein. Verkehrsrechtler Uwe Lenhart warnt davor, dass diese Gebührenregelung gegen geltendes Recht verstößt und somit möglicherweise vor Gericht keinen Bestand haben könnte.

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