Arzt wegen des Verdachts von Verstรถรen gegen das Betรคubungsmittelgesetz in U-Haft
Weinheim –ย ย
Die polizeilichen Ermittlungen wurden von Spezialisten der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Wรผrttemberg gefรผhrt.
Dem Arzt wird im Wesentlichen zur Last gelegt, in mindestens fรผnf Fรคllen von Anfang 2022 bis Mai 2023 Patienten auf deren Wunsch hin und ohne tatsรคchlich vorliegende medizinische Indikation auch wiederholt Rezepte zum Bezug von Betรคubungsmitteln verschrieben zu haben. Der Arzt soll fรผr die Verschreibungen pro Patient regelmรครig mindestens 1.500 EUR in bar erhalten haben. Zudem soll der Tatverdรคchtige in drei der genannten fรผnf Fรคlle zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Patienten das medizinische Cannabis zumindest zum Teil an eine Vielzahl unbekannter Abnehmer gewinnbringend weiterverkauften.
Am Montag, den 12. Juni 2023, konnte der Tatverdรคchtige durch die Polizei in seiner Praxis angetroffen und festgenommen werden. Bei der richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Praxis und seiner Privatrรคume konnten 49 Gramm MDMA und รผber 500 mutmaรliche LSD-Trips sowie zahlreiche Unterlagen sichergestellt werden.
In der Folge wurde der Arzt einem Haftrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgefรผhrt, der den durch die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits zuvor erwirkten Haftbefehl unter anderem wegen des unerlaubten gewerbsmรครigen Verschreibens von Betรคubungsmitteln in fรผnf Fรคllen, in drei Fรคllen in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit und dem Besitz von Betรคubungsmitteln in nicht geringer Menge, antragsgemรคร in Vollzug setzte. Anschlieรend wurde der Tatverdรคchtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Da seit Oktober 2022 durch das zustรคndige Regierungsprรคsidium rechtskrรคftig das Ruhen der Approbation des Tatverdรคchtigen angeordnet worden war, besteht zudem der Vorwurf der unerlaubten Ausรผbung der Heilkunde.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
