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Ausstehende Unterhaltszahlungen und 1.200 Euro Sicherheitsleistung/ Bundespolizei landet zwei Fahndungstreffer

26. Februar 2024 2 Min. Lesezeit
Bundespolizei landet zwei Fahndungstreffer

Ausstehende Unterhaltszahlungen und 1.200 Euro Sicherheitsleistung/ Bundespolizei landet zwei Fahndungstreffer

Lindau –

Am vergangenen Wochenende (23.-26. Februar) haben Bundespolizisten bei Kontrollen von Fernreisebussen einen Auslieferungshaftbefehl vollstreckt und einen von Justizbehรถrden Gesuchten
um eine vierstellige Sicherheitsleistung erleichtert.

Freitagvormittag klickten die Handschellen der Bundespolizisten am Grenzรผbergang Lindau-Zech in einem Fernreisebus mit dem Routing Chur-Berlin. Die Beamten stellten bei der รœberprรผfung eines tschechischen Insassen fest, dass gegen ihn erst seit zwei Tagen ein Auslieferungshaftbefehl der tschechischen Behรถrden wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorlag. Der bereits im Sommer 2020 Verurteilte hatte die vereinbarten Zahlungen fรผr seine beiden Kinder zwischen 2014 und 2015
nicht geleistet.

Die Polizisten fรผhrten den 50-Jรคhrigen, der mit Nebenwohnsitz in Vorarlberg gemeldet ist, am Samstagmittag dem Richter vor und lieferten ihn anschlieรŸend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. In seinem Heimatland erwartet den Mann eine sechsmonatige Freiheitsstrafe.

Am spรคten Sonntagabend kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei am Grenzรผbergang Hรถrbranz (BAB 96) in einem Fernbus mit dem Routing Paris-Mรผnchen einen rumรคnischen Reisenden. Die Beamten fanden bei der Fahndungsรผberprรผfung heraus, dass gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen VerstoรŸes gegen das Betรคubungsmittelgesetz vorlag.

AuรŸerdem hatte das Amtsgericht Laufen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Hรถhe von
1.200 Euro angeordnet. Beamte des Lindauer Zolls, die sich ebenso vor Ort befanden, stellten bei der Durchsuchung des Rumรคnen auรŸerdem CBD-Marihuana sicher, was eine neuerliche Anzeige fรผr den
Mann nach sich zog. Der 28-Jรคhrige behauptete gegenรผber den Bundespolizisten zunรคchst, das Geld
nicht aufbringen zu kรถnnen.

Als die Beamten daraufhin mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt einen Vorfรผhrtermin fรผr den Folgetag vereinbarten, รผberlegte es sich der 28-Jรคhrige anders und begab sich in Begleitung der Bundespolizisten zum Geldautomaten. Nachdem der Rumรคne das Geld hinterlegt hatte, durfte er die Weiterreise antreten.

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