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Betäubungsmittelkonsum schließt Fahrtüchtigkeit aus

Am 12.02.2020, wurde gegen 23.20 h, ein 28-jähriger Mann aus Mayen kontrolliert, der in seinem geparkten, Pkw, Mercedes saß und aktuell Amphetamin konsumiert hatte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und der Person, konnten Reststoffe und Konsumutensilien der Droge festgestellt werden. Ein Drogenvortest bestätigte das Ergebnis. Eine Fahrt unter Drogeneinfluss konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden, es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Fahrzeugschlüssel des Betroffenen wurde zu Verhinderung einer potentiellen Trunkenheitsfahrt sichergestellt, die zuständige Führerscheinstelle wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.

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