Einhandmesser bei Kontrolle sichergestellt
Betzdorf (ots) – Eine Fußstreife der Polizeiinspektion Betzdorf kontrollierte am im Bereich der Siegterrassen (Klosterhof) einen 22-jährigen Mann. Die Beamtinnen und Beamten fanden dabei ein sogenanntes Einhandmesser. Sie stellten das Messer sicher und leiteten umgehend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ein.
Kontrolle an den Siegterrassen: Messer sichergestellt
Die Streife sprach den jungen Mann an und überprüfte seine mitgeführten Gegenstände. Dabei entdeckten die Einsatzkräfte ein Einhandmesser, also ein Messer, das sich mit nur einer Hand öffnen und feststellen lässt. Weil genau solche Messer regelmäßig in Zusammenhang mit Verstoß gegen das Waffengesetz stehen, gingen die Polizisten konsequent vor: Sie beschlagnahmten die Klinge noch vor Ort und dokumentierten den Sachverhalt für das weitere Verfahren.
Der 22-Jährige musste das Messer herausgeben. Darüber hinaus erwarten ihn nun rechtliche Folgen. Die Polizei setzt im öffentlichen Raum bewusst auf sichtbare Präsenz und zielgerichtete Kontrollen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.
Rechtlicher Hintergrund: Was gilt bei Einhandmessern?
Einhandmesser dürfen nach geltendem Recht grundsätzlich nicht „geführt“ werden, also nicht zugriffsbereit im Alltag mitgeführt werden. Entscheidend ist, dass sich die Klinge einhändig öffnen und feststellen lässt. Wer dagegen verstößt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Genau deshalb werten die Behörden entsprechende Funde konsequent als Verstoß gegen das Waffengesetz – mit möglichen Bußgeldern und der Einziehung des Gegenstands.
Generell empfiehlt die Polizei: Wer Messer als Werkzeug benötigt, transportiert sie sicher verpackt und nicht griffbereit. Das minimiert Missverständnisse und erhöht die Sicherheit im öffentlichen Raum.
Hinweise der Polizei & weiterführende Informationen
Für Bürgerinnen und Bürger aus der Region steht die Polizeiinspektion Betzdorf als Ansprechpartner zur Verfügung. Allgemeine Fragen rund um Waffenrecht und Ausnahmen beantworten zudem offizielle Stellen des Landes und des Bundes, zum Beispiel das Waffenrecht-Portal der ADD Rheinland-Pfalz sowie die FAQ des Bundesinnenministeriums.
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Hinweis: Die Ermittlungen zum vorliegenden Fall dauern an. Sobald weitere gesicherte Informationen vorliegen, berichten wir nach.
