Im Rucksack eines Italieners fand die Bundespolizei bei Grenzkontrollen eine nicht zugelassene Schreckschusspistole (Foto: Bundespolizei)
Die Rosenheimer Bundespolizei hat im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Kontrollen am Montag (13. Mรคrz) einen Italiener und zwei Polen wegen ihrer jeweiligen Verstรถรe gegen das Waffengesetz angezeigt. Die aufgefundenen Waffen wurden sichergestellt.
An der Inntalautobahn (A93) nahe Kiefersfelden รผberprรผften die Bundespolizisten die Personalien Italieners,
der in einem Reisebus unterwegs war. Wie sich herausstellte, war die Mรผnchner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Bedrohungsdelikt am Aufenthaltsort des 31-Jรคhrigen interessiert. Nachdem die Erreichbarkeit des italienischen Staatsangehรถrigen in Deutschland festgestellt war, durchsuchten die Beamten noch dessen Gepรคck und Kleidung. Dabei fanden sie in einer Jackentasche ein in Deutschland nicht zugelassenes Elektroschockgerรคt und im Rucksack eine weitere Waffe. Bei der Pistole handelt es sich ebenfalls um eine als zugelassene Waffe nicht gekennzeichnete Schreckschusswaffe. Der Italiener gab an, sich in seiner Freizeit mit Waffen zu beschรคftigen, jedoch nicht gewusst zu haben, dass die mitgefรผhrten Gegenstรคnde verboten seien. Ohne die sichergestellten Waffen, dafรผr aber mit einer Strafanzeige im Gepรคck konnte er seine Reise fortsetzen.
In einem Pkw mit polnischen Kennzeichen fanden die Kontrollbeamten zwei in der Bundesrepublik nicht erlaubte Reizstoffsprรผhgerรคte, zwei verbotene Einhandmesser, sowie ein Butterfly-Messer. Gegen den 48-jรคhrigen Fahrer und den 17-jรคhrigen Beifahrer, denen die beschlagnahmten Gegenstรคnde jeweils zugeordnet werden konnten, wurden die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet. Anschlieรend durften die Polen ihre Fahrt unbewaffnet fortsetzen.
