BGH hebt Mordurteil auf !
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen eines Tötungsdelikts aus dem Jahr 1978 aufgehoben. Der 1. Strafsenat entschied am 24. Juni 2026, dass das Verfahren neu verhandelt werden muss. Die Sache wurde an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würzburg zurückverwiesen.
Landgericht hatte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt
Das Landgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts führte der Angeklagte, ein ehemaliger Soldat der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, eine außereheliche Beziehung mit der später getöteten Frau. Am 20. April 1978 kam es zwischen beiden zu einer verbalen Auseinandersetzung.
Dabei teilte die Frau dem Angeklagten wahrheitswidrig mit, von ihm schwanger zu sein. Zudem forderte sie ihn auf, die Beziehung gegenüber seiner Ehefrau offenzulegen. Andernfalls werde sie selbst seine Ehefrau über die Affäre und die angebliche Schwangerschaft informieren.
Tat soll sich im April 1978 ereignet haben
Nach den Urteilsfeststellungen entschloss sich der Angeklagte daraufhin, die Frau zu töten, um eine Offenlegung der Beziehung zu verhindern. Er soll mehrfach mit einem Stichwerkzeug auf das Opfer eingestochen haben.
Die Frau habe sich zu diesem Zeitpunkt keines Angriffs versehen. Sie verstarb laut den Feststellungen innerhalb weniger Minuten infolge eines erheblichen Blutverlustes durch die Stichverletzungen.
BGH sieht gesetzlichen Ausschluss der Vorsitzenden Richterin
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch nicht wegen der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Bewertung der Tat auf. Ausschlaggebend war ein Verfahrensfehler.
Der Angeklagte hatte mit seiner Revision erfolgreich geltend gemacht, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer kraft Gesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossen war. Hintergrund ist ihre frühere Tätigkeit als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in demselben Strafverfahren während des Auslieferungsverfahrens.
Nach Auffassung des BGH durfte die Richterin deshalb nicht an der Entscheidung mitwirken. Aus diesem Grund wurde das Urteil aufgehoben.
Neue Verhandlung vor dem Landgericht Würzburg
Der Fall muss nun erneut vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Würzburg verhandelt werden. Dort wird das Verfahren vollständig neu aufgerollt und erneut über die Schuldfrage sowie eine mögliche Strafe entschieden.
Weitere Informationen zum Bundesgerichtshof finden Interessierte auf der offiziellen Website des Bundesgerichtshofs.
Aktuelle Meldungen aus Deutschland gibt es außerdem in unserem Bereich Deutschland. Weitere Gerichts- und Polizeimeldungen finden Leser unter News sowie im Ressort Fahndungen.
