Nach dem Schwelbrand in einem Kellerraum des Landgerichts am 2. Mai 2022 dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei Trier unverรคndert an. Bisher konnte noch kein Tatverdรคchtiger identifiziert werden. Auch die bisher eingegangenen Hinweise aus der Bevรถlkerung brachten nicht den erhofften Durchbruch. Allerdings ist es zwischenzeitlich gelungen, die Tatzeit weiter einzugrenzen und eine vage Personenbeschreibung zu erlangen. Demnach ging eine bislang unbekannte Person von unauffรคlliger, normaler Gestalt durch die Bรถhmerstraรe aus Richtung Innenstadt kommend am Tatort vorbei in Richtung Mosel. Die Person trug einen Rucksack mit sich und suchte den Innenhof des Landgerichts Trier am 2. Mai zweimal, nรคmlich gegen 0.40 Uhr und gegen 01.45 Uhr, auf. Mรถglichweise haben Zeugen eine entsprechend aussehende Person in diesem Zeitraum am Landgericht, in dessen Nรคhe oder auf der beschriebenen Wegstrecke wahrgenommen und kรถnnen nรคhere Angaben machen.
Fรผr Hinweise, die zur Aufklรคrung der Tat sowie zur Tรคterermittlung fรผhren, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Trier eine Belohnung in Hรถhe von 5000 EUR ausgesetzt. รber die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschlieรlich fรผr Privatpersonen und nicht fรผr Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehรถrt. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschรคdigte Personen. Hinweise werden erbeten an die Kripo Trier, Telefon 0651/9779-2290 oder jede andere Polizeidienststelle.
