Anlässlich grenzpolizeilicher Kontrollen am Flughafen Hahn
vollstreckte die Bundespolizei am Freitag und Sonntag insgesamt drei
Haftbefehle.
Am Freitagmorgen gegen einen 70-jährigen Briten bei der Einreisekontrolle aus
Irland. Der Mann wurde vor knapp vier Jahren vom Amtsgericht München wegen eines
Eigentumsdeliktes zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er
bis dato den haftbefreienden Betrag nicht zahlte und auch nun nicht zahlen
konnte, wurde er zur Verbüßung einer 78-tägigen Haftstrafe zur JVA Rohrbach
verbracht.
Am frühen Sonntagmorgen gegen zwei bulgarische Staatsangehörige bei der
Ausreisekontrolle nach Bulgarien. Beide Personen konnten die jeweils verhängten
Geldstrafen in Höhe von 600 Euro und 1.500 Euro wegen verschiedener
Verkehrsdelikte vor Ort bar bezahlen und anschließend in ihr Heimatland
ausreisen.