Bundespolizei entdeckt 1020 Küken im Auto bei Kontrolle am Grenzübergang B9/Bienwald
Ein ungewöhnlicher Tiertransport hat am Donnerstag, den 29. Januar 2026, die Bundespolizei am Grenzübergang B9/Bienwald beschäftigt. Gegen 18:40 Uhr kontrollierten Beamte ein kleines Kraftfahrzeug, in dem drei junge Männer unterwegs waren. Bereits während der Überprüfung fiel den Einsatzkräften ein auffälliges Detail auf: Aus dem Fahrzeuginneren waren deutlich zwitschernde Geräusche zu hören.
Bei der anschließenden Kontrolle bestätigte sich der Verdacht schnell. Die Bundespolizisten fanden mehrere Kartons mit insgesamt 1020 lebenden Küken im Auto. Die Kartons lagen lose im Kofferraum sowie auf der Rückbank des Fahrzeugs. Eine Versorgung der Tiere mit Futter oder Wasser war nach Angaben der Beamten nicht vorhanden. Die Kartons verfügten lediglich über Öffnungen zur Luftzufuhr.
Fahrer spricht von Transport im Auftrag eines Freundes
Der 20-jährige deutsche Fahrer erklärte auf Nachfrage, dass er die Tiere im Auftrag eines Freundes in Frankreich abgeholt habe. Ziel sei ein Geflügelhof im niedersächsischen Uelzen gewesen. Entsprechende Transport- oder Begleitdokumente konnte der Mann zunächst jedoch nicht vorlegen. Lediglich ein französisches Dokument zum Impfstatus der Tiere händigte er den Beamten aus.
Im weiteren Verlauf konnte der Eigentümer des Geflügelhofs schließlich ein Gesundheitszeugnis des Zuchtbetriebes nachreichen. Damit lagen zumindest grundlegende Nachweise zur Herkunft und zum Gesundheitsstatus vor. Dennoch blieb die Situation für die Tiere kritisch, da der Transport ohne erkennbare Versorgung stattfand.
Keine Sicherstellung – Veterinäramt nicht erreichbar
Nach einer Güterabwägung und nach Beratung mit dem Veterinäramt Lörrach entschieden die Beamten, von einer Sicherstellung abzusehen. Das zuständige Veterinäramt war aufgrund der späten Uhrzeit nicht erreichbar. Zudem war eine adäquate Unterbringung der Küken in dieser Größenordnung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Dem Fahrer gestatteten die Einsatzkräfte deshalb die Weiterfahrt. Gleichzeitig leiteten die Beamten den Vorfall zur Prüfung weiter, da ein möglicher Verstoß gegen die Tierschutztransportverordnung im Raum steht. Der Sachverhalt ging zur möglichen Ahndung als Ordnungswidrigkeit an das Veterinäramt Germersheim. Zusätzlich informierten die Beamten auch das Veterinäramt Uelzen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geflügelhof befindet.
Ermittlungen und Prüfung durch Veterinärbehörden
Ob es sich tatsächlich um einen Verstoß handelt und welche Konsequenzen drohen, prüfen nun die zuständigen Veterinärämter. Der Fall zeigt, wie schnell Tiertransporte problematisch werden können, wenn Versorgung, Dokumentation oder Transportbedingungen nicht eindeutig geklärt sind. Vor allem bei lebenden Tieren spielt die Einhaltung von Vorschriften eine zentrale Rolle, um unnötiges Leid zu verhindern.
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Mehr Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben und Zuständigkeiten geben auch offizielle Stellen wie das Portal der Bundespolizei sowie die zuständigen Veterinärbehörden.
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