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Das weiteres Vorgehen in den Schulen – RLP

7. April 2021 3 Min. Lesezeit
WICHTIGE CORONA NEWS

Das weiteres Vorgehen fรผr die Schulen

Die Schule in RLPย geht wieder los.
Zum Schulstart in Rheinland-Pfalz gilt folgendes weiter:
Wechsel Unterricht in den Klassen.
Strenge Hygienekonzepte und AHA Regeln.
Erweiterung der Test Strategie: 2x in der Woche Selbsttests fรผr Lehrkrรคfte und Beschรคftigte sowie fรผr Schรผlerinnen und Schรผler in den Schulen.
7 Tagesinzidenz รผber 100: ย das Gesundheitsamt berรคt

– – –ย 

Das war der Stand der Dinge vor Ostern in Rheinland-Pfalz:

Die Schule ist fรผr Kinder ein wichtiger Ort des Lernens & des Miteinanders.
Das Infektionsgeschehen lรคsst aber momentan nur Wechselunterricht in geteilten Klassen zu.
Dazu strenge Hygienekonzepte & erweiterte Teststrategie

Die Schรผlerinnen und Schรผler der 1. bis 4. Klassen in den Grundschulen sowie die Schรผlerinnen und Schรผler der Unterstufe der Fรถrderschulen werden seitย dem 22. Februar 2021 wieder im Wechselunterrichtย unterrichtet.ย 

Amย 8. Mรคrz 2021 sollen die Klassenstufen 5 und 6 der weiterfรผhrenden Schulen in den Wechselunterricht starten.ย 
Die weiteren Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden sowie die berufsbildenden Schulen folgen dann eine Woche spรคter am 15. Mรคrz 2021.ย 
Die Schรผlerinnen und Schรผler sind verpflichtet an den Prรคsenzphasen teilzunehmen.

Die Abschlussklassen, die schon jetzt tageweise in die Schulen kommen, sollen ebenfalls mit Abstand weiter in den Schulen unterrichtet werden.

Die Mรถglichkeiten zur Notbetreuung bleiben bestehen.

Gesundheits- und Infektionsschutz

  • Wo einย Mindestabstand von 1,5 mย aufgrund der rรคumlichen Situation nicht gewรคhrleistet ist, werdenย die Lerngruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet. Wo der Abstand auch ohne Teilung eingehalten werden kann, kรถnnen ganze Klassen in durchgehender Prรคsenz unterrichtet werden.
    ย 
  • Es gilt die Maskenpflicht im Unterricht.ย Ausgenommen hiervon sind Schรผlerinnen und Schรผler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren kรถnnen. Die Maskenpflicht soll den pรคdagogischen Erfordernissen und dem Alter der Kinder gemรครŸ umgesetzt werden. Auf regelmรครŸige Maskenpausen ist zu achten. Die Lehrkrรคfte und die รผbrigen Betreuungspersonen an allen Schulen sowie die Schรผlerinnen und Schรผler der weiterfรผhrenden Schulen sollen medizinische Masken tragen. Fรผr Schรผlerinnen und Schรผler der Klassen 1 bis 4 und der Unterstufen in den Fรถrderschulen werden medizinische Masken empfohlen, es sind aber auch Alltagsmasken weiter zugelassen. Grund dafรผr ist, dass die jรผngeren Kinder nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen weniger infektiรถs sind und medizinische Masken in KindergrรถรŸen nicht รผberall verfรผgbar sind.
    ย 
  • Im Falle vonย Inzidenzwerten รผber 100 in einzelnen Landkreisen oder Stรคdtenย werden die รถrtlichen Gesundheitsรคmter gemeinsam mit der Schulaufsicht die Entscheidung รผber die weiteren ร–ffnungsschritte begleiten.
    ย 
  • Die Schulen wurden und werden deshalb auch mit weiteren medizinischen undย FFP-2-Maskenย ausgestattet. Fรผr alle an Schule Beschรคftigten wurde zudemย Mรถglichkeit geschaffen, sich jederzeit anlasslosย auf das Corona-Virus testen zu lassen.
    ย 
  • Dieย  Quarantรคnevorschriften wurden verschรคrft:ย Im Zusammenhang mit den Virusvarianten wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Absonderung fรผr positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I einheitlich geregelt. Die Quarantรคne endet fรผr beide Gruppen nun grundsรคtzlich erst nach 14 Tagen.
    ย 
  • Die weiteren ร–ffnungsschritte werden wissenschaftlich begleitet.ย Die Surveillance-Untersuchung des Landesuntersuchungsamtes zum รœbertragungsrisiko von COVID-19 in Schulen und Kindergรคrten sowie die Sentinel-Untersuchung an ausgewรคhlten Schulen werden weitergefรผhrt. Dabei wird das Auftreten von Virus-Mutationen miteinbezogen.
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