Der Zoll beschlagnahmt Autos russischer Urlauber
Nachdem Russland die Ukraine angegriffen hat, hat die EU viele Sanktionen gegen Russland verhÃĪngt. Dennoch dÞrfen russische StaatsbÞrger weiterhin in die EU einreisen, sofern sie die erforderlichen Dokumente haben. Allerdings enden Begegnungen mit dem deutschen Zoll immer hÃĪufiger in einer unangenehmen Situation.
Unter der Ãberschrift “In die EU eingereist? Verabschieden Sie sich von Ihrem Auto. Wie man Russen in Deutschland die PKW wegnimmt” berichtet die russische Nachrichtenseite Fontanka.ru Þber eine Erfahrung, die in den letzten Wochen etwa ein Dutzend russischer StaatsbÞrger auf deutschen StraÃen gemacht haben: Der Zoll hat ihre Autos beschlagnahmt.
Einer von ihnen ist Sergej aus St. Petersburg. Laut Fontanka begann seine Europa-Reise Ende Mai in Norwegen. Dank eines franzÃķsischen Schengen-Visums konnte er zusammen mit seiner Frau und den beiden kleinen Kindern in Norwegen einreisen. Dann genoss die Familie die Freiheit Europas und besuchte mit dem Auto Finnland, Deutschland, Ãsterreich sowie Frankreich, Spanien und Italien.
Auf dem RÞckweg sollten sie mit der FÃĪhre von Stockholm nach Finnland fahren und dann zurÞck nach St. Petersburg. Jedoch endete die Reise einige Tage frÞher als geplant auf einer deutschen Autobahn: Am 29. Juni wurden Sergej und seine Familie kurz hinter Hamburg vom deutschen Zoll gestoppt. “Die Beamten sprachen von Embargos und Sanktionen und erklÃĪrten, dass das Auto beschlagnahmt wird”, zitiert Fontanka den Familienvater. Seine Frau und Kinder mussten aussteigen und ihre Habseligkeiten mitnehmen. Dann wurde der Audi mit russischem Kennzeichen abgeschleppt.
Sergej und seine Familie sind nicht die ersten Russen, die ihr Auto beim deutschen Zoll verloren haben. Fontanka berichtet, dass der erste Fall wahrscheinlich Ende Mai stattfand. Das betroffene Paar mit spanischer Aufenthaltserlaubnis plante, Þber Estland, Lettland und Deutschland in den sonnigen SÞden Europas zu reisen. Doch als sie die Ostsee-FÃĪhre in TravemÞnde verlieÃen, wurden sie vom Zoll gestoppt.
Das Paar erhielt nach eigenen Angaben einen Bescheid in russischer Sprache, in dem sie erfuhren, dass sie gegen EU-Sanktionen verstoÃen hatten, ihr Auto beschlagnahmt wurde und gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet werden mÞsse. Die Zollbeamten brachten das Paar noch in ein nahegelegenes Hotel, und dann war auch ihr Auto weg.
Die deutschen BehÃķrden halten sich bedeckt, wenn es um diese VorfÃĪlle geht. Der Zoll verweist in einer E-Mail lediglich auf Artikel 3i der EU-Sanktionsverordnung Nr. 833/2014.
Diese Verordnung regelt, welche Waren aus Russland nicht mehr in die EU eingefÞhrt werden dÞrfen, da der russische Staat damit Einnahmen generieren und die Lage in der Ukraine weiter destabilisieren kÃķnnte. In einem Anhang der Verordnung wird erklÃĪrt, dass dies auch fÞr PKWs und andere Kraftfahrzeuge gilt. “Damit unterliegen sie grundsÃĪtzlich dem Verbot”, teilt die Generalzolldirektion mit. “Waren, die embargorechtlichen Einfuhr- oder Verbringungsverboten unterliegen, kÃķnnen sichergestellt oder beschlagnahmt werden.”

Das Bundesfinanzministerium, dem der Zoll unterstellt ist, gibt ebenfalls wenig Auskunft. Es verweist auf einen Sprecher, der sich letzte Woche auf einer Regierungspressekonferenz zu dem Thema geÃĪuÃert hat. Dieser verweist wiederum auf Verordnung 833/2014 und darauf, dass PKWs und andere Kraftfahrzeuge darin genannt werden, die grundsÃĪtzlich dem Einfuhrverbot unterliegen.
Zu EinzelfÃĪllen ÃĪuÃern sich die BehÃķrden nicht weiter, erklÃĪrt der Sprecher.
Falls ein Strafverfahren vorliegen sollte, sei dies Sache der jeweils zustÃĪndigen Staatsanwaltschaft. “Wenn Fahrzeuge aus Sicht der EigentÞmer zu Unrecht beschlagnahmt werden, steht es ihnen in Deutschland frei, Rechtsmittel einzulegen.”
Der Grund fÞr die unterschiedliche Handhabung der EU-Verordnung scheint ein sprachlicher Unterschied zu sein. WÃĪhrend in der deutschen Version von “einfÞhren” die Rede ist, findet sich in der englischen Version das Wort “import” wieder. “Import” bezieht sich Þblicherweise auf den zollpflichtigen Handel mit Waren oder Rohstoffen zum Weiterverkauf, was in der Regel nicht auf private Autoreisen zutrifft. Dadurch erklÃĪrt sich vermutlich, warum russische StaatsbÞrger mit ihren Autos problemlos andere EU-LÃĪnder bereisen kÃķnnen, sofern sie das erforderliche Visum haben.
Die Verwendung des Wortes “Einfuhr” in der deutschen Version lÃĪsst jedoch Raum fÞr Interpretationen. In den meisten FÃĪllen bezieht es sich ebenfalls auf den Import zum Weiterverkauf. Doch das Finanzministerium und der Zoll scheinen sich fÞr eine wÃķrtliche Interpretation der EU-Verordnung entschieden zu haben: Allein die GrenzÞberquerung mit einem russischen Auto gilt als Verstoà gegen EU-Recht. Ob ein mÃķglicher Verkauf geplant ist, um “erhebliche Einnahmen” fÞr Russland zu generieren, spielt keine Rolle.
