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Die Lage ist ernst – Alarmstufe für den Notfallplan Gas…?

21. Juni 2022 2 Min. Lesezeit
gas_blaulicht

Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, sollte sich die Versorgungslage deutlich verschlechtern. Ende März hat das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen. Die Lage ist ernst. Angeblich bereitet der Bund aktuell die nächste Stufe vor: die Alarmstufe.

Die Bundesregierung bereitet nach einem Bericht der Zeitung “Welt” die Ausrufung der Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor. Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet, schreibt das Blatt unter Berufung auf die Branche. Diese Darstellung wurde auf dpa-Nachfrage in Kreisen der Energiewirtschaft bestätigt. Diese zweite Stufe könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern.

Russland hatte Gaslieferungen durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 zuletzt deutlich gedrosselt. Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte ein Maßnahmenpaket angekündigt, um den Gasverbrauch in der Industrie zu senken. Die “Welt” berichtete, dass die Versorger davon ausgehen sollten, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolge.

Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht – oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Ende März hatte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen, die Frühwarnstufe, um sich damit auf eine Verschlechterung der Lage vorzubereiten.

Die zweite Stufe wäre die Alarmstufe. Laut Plan liegt dann eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer “erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage” führt – der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Auf die Alarmstufe folgt laut Plan die Notfallstufe, der Staat muss einschreiten – um insbesondere die Gasversorgung der “geschützten Kunden” sicherzustellen – das sind etwa private Haushalte.

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