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Drei Katzenbabys im Regionalzug ausgesetzt – Bundespolizei greift ein

5. Oktober 2026 2 Minuten gelesen
Katzenbabys im Zug ausgesetzt

Quelle: Bundespolizei

Ein ungewöhnlicher Fund hat am Samstagmorgen Reisende in einem Regionalzug beschäftigt. Auf der Fahrt von Offenburg nach Freiburg im Breisgau entdeckten Fahrgäste drei kleine Katzen unter einem Sitz. Offenbar hatte jemand die Tiere dort zurückgelassen. Die Bundespolizei nahm die Katzenbabys schließlich in Obhut.

Die Entdeckung machten Reisende am frühen Samstagmorgen, 3. Oktober 2026, in der RB 27. Der Regionalzug befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg von Offenburg nach Freiburg im Breisgau.

Reisende entdecken Katzenbabys im Zug

Fahrgäste bemerkten die drei hilflosen Tiere unter einem Sitz und informierten die Triebfahrzeugführerin. Daraufhin versuchte das Zugpersonal herauszufinden, wem die Katzen gehören.

Mehrfach erfolgte eine Durchsage im Zug. Allerdings meldete sich niemand als Besitzer der Tiere. Deshalb verständigte die Triebfahrzeugführerin schließlich die Bundespolizei.

Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland gibt es in unserer Rubrik Deutschland.

Bundespolizei nimmt drei Katzenbabys in Obhut

Als die RB 27 den Freiburger Hauptbahnhof erreichte, warteten bereits Einsatzkräfte. Dort übernahm die Bundespolizei die drei Katzenbabys. Anschließend übergaben die Beamten die Tiere an ein Tierheim.

Damit endete die Zugfahrt für die drei kleinen Katzen glücklicherweise in sicheren Händen. Wer die Tiere im Regionalzug zurückgelassen hat, geht aus der Mitteilung zunächst nicht hervor.

Aussetzen von Tieren kann teuer werden

Sollten die Behörden den verantwortlichen Katzenbesitzer ermitteln, können erhebliche Konsequenzen folgen. Das Tierschutzgesetz verbietet es, ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- beziehungsweise Betreuerpflicht zu entziehen.

Ein entsprechender Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Kommen weitere Umstände hinzu, können darüber hinaus andere tierschutzrechtliche Vorschriften relevant werden.

Aktuelle Polizeimeldungen und Fahndungen finden Leser auch in unserem Bereich Fahndungen.

Drei Katzenbabys im Zug ausgesetzt

Für die drei Tiere nahm der Vorfall damit zunächst ein gutes Ende. Aufmerksame Reisende entdeckten die Katzenbabys im Zug rechtzeitig und informierten das Zugpersonal. Die Bundespolizei sorgte anschließend dafür, dass die Tiere in die Obhut des Tierheims kamen.

Das Aussetzen eines Haustieres verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen stellt das Bundesministerium der Justiz über das Tierschutzgesetz bereit.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.

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