BGH bestätigt Mordurteil: Mann übergießt schlafende Ehefrau mit Benzin und zündet sie an
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das Mordurteil gegen einen Mann, der seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und anschließend angezündet hatte. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 9. Januar 2026. Damit bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe bestehen.
Der Bundesgerichtshof fasste den entsprechenden Beschluss am 4. August 2026 unter dem Aktenzeichen 6 StR 261/26. Weitere Meldungen zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und schweren Straftaten finden Leser in unserem Deutschland-Ressort. Über ein anderes Mordverfahren, bei dem der BGH eine Entscheidung aufgehoben hatte, berichteten wir ebenfalls im Beitrag „BGH hebt Mordurteil auf“.
Schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen
Nach den Feststellungen des Landgerichts Braunschweig bezichtigte der Angeklagte seine Ehefrau zu Unrecht außerehelicher Beziehungen. Während die Frau schlief, übergoss er sie mit Benzin und entzündete dieses.
Das Tatopfer erwachte und sprang brennend aus dem Schlafzimmerfenster. Dabei stürzte die Frau rund vier Meter in die Tiefe. Dort blieb sie nach den gerichtlichen Feststellungen weiterhin brennend, bei vollem Bewusstsein und vor Schmerzen schreiend mehrere Minuten liegen.
Sohn und ein weiterer Mann löschen die Flammen
Schließlich gelang es der schwer verletzten Frau, auf sich aufmerksam zu machen. Ihr Sohn und ein Dritter griffen ein und löschten den Brand. Die Frau erlitt jedoch schwerste Verletzungen und immense Schmerzen. Wenige Stunden später starb sie an den Folgen ihrer Brandverletzungen.
Das Landgericht Braunschweig wertete die Tat als Mord und verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Gericht sieht drei Mordmerkmale
Die Strafkammer bejahte gleich mehrere Mordmerkmale. Nach der Entscheidung lagen Heimtücke, Grausamkeit und der Einsatz gemeingefährlicher Mittel vor. Darüber hinaus stellte das Landgericht fest, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein. Dabei erhob er Rügen wegen der Verletzung formellen und materiellen Rechts.
BGH bestätigt Mordurteil – Revision ohne Erfolg
Die umfassende Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab jedoch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Der Senat verwarf deshalb dessen Revision.
Damit gilt: Der BGH bestätigt das Mordurteil des Landgerichts Braunschweig. Die Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist rechtskräftig.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs trägt das Datum 4. August 2026 und das Aktenzeichen 6 StR 261/26.
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