Andernach – Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags fรผhrt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 39 Jahre alten Mann aus dem Raum Andernach.
Es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte am gestrigen Abend eine 57jรคhrige Frau in Andernach massiv kรถrperlich angegriffen und schwer verletzt hat, um diese zu tรถten.
Das Opfer befindet sich in akuter Lebensgefahr.
Am heutigen Nachmittag wurde der Beschuldigte der zustรคndigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgefรผhrt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl erlassen hat.
Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere werden Zeugen zu vernehmen und rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tรถtet, ohne Mรถrder zu sein.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemรครen Durchfรผhrung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis gefรผhrt ist oder zu fรผhren sein wird. Fรผr den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz
