Ein PKW – drei Personen – acht Fahndungstreffer
Im Rahmen der eingeführten Grenzkontrollen zu Luxemburg verhaftete die Bundespolizei am Mittwochmittag auf der BAB 64 einen 34-jährigen Georgier und verweigerte seinen beiden Mitfahrern die Einreise.
Der bereits mehrfach wegen Diebstahlsdelikten in Erscheinung getretenen Georgier wurde gleich fünf Mal von der Justiz gesucht.
Es lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls vor. Er hatte im Zeitraum Juni – November 2018 gemeinschaftlich, bzw. gewerbsmäßig Diebesgut aus Warenhäusern entwendet. Weiterhin ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster sowie drei anhängige Ermittlungsverfahren – wegen Eigentumsdelikten / Verstoß gegen das Asylgesetz. Er wurde nach Vorführung beim Amtsgericht Trier und Beschlussfassung durch den Richter zur JVA verbracht.
Seine beiden ebenfalls polizeibekannten Mitfahrer, u. a. anhängige Ermittlungsverfahren, waren lediglich im Besitz nationaler luxemburgischer Aufenthaltstitel, welche nicht zur Einreise berechtigen. Ihnen wurde die Einreise verweigert und Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier