Im Rahmen der eingefรผhrten Grenzkontrollen zu Luxemburg verhaftete die Bundespolizei am Mittwochmittag auf der BAB 64 einen 34-jรคhrigen Georgier und verweigerte seinen beiden Mitfahrern die Einreise.
Der bereits mehrfach wegen Diebstahlsdelikten in Erscheinung getretenen Georgier wurde gleich fรผnf Mal von der Justiz gesucht.
Es lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls vor. Er hatte im Zeitraum Juni – November 2018 gemeinschaftlich, bzw. gewerbsmรครig Diebesgut aus Warenhรคusern entwendet. Weiterhin ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mรผnster sowie drei anhรคngige Ermittlungsverfahren – wegen Eigentumsdelikten / Verstoร gegen das Asylgesetz. Er wurde nach Vorfรผhrung beim Amtsgericht Trier und Beschlussfassung durch den Richter zur JVA verbracht.
Seine beiden ebenfalls polizeibekannten Mitfahrer, u. a. anhรคngige Ermittlungsverfahren, waren lediglich im Besitz nationaler luxemburgischer Aufenthaltstitel, welche nicht zur Einreise berechtigen. Ihnen wurde die Einreise verweigert und Strafverfahren wegen Verstoร gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Rรผckfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
