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Einreise mit U-Haftbefehl

Im Rahmen der gegenwärtigen Grenzkontrollen wurde am Freitag um 19:25 Uhr ein 29-jähriger Mann bei der Einreise aus Luxemburg am Grenzübergang Wellen festgestellt. Die Überprüfung brachte einen Untersuchungshaftbefehl wegen Körperverletzung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken hervor. Trotz ordnungsgemäßer Ladung war der rumänische Staatsangehörige im Jahr 2018 nicht zu seiner Hauptverhandlung erschienen, was ihm nun zum Verhängnis wurde. Am Samstag führten ihn Beamte des Ermittlungsdienstes um 10:30 Uhr am Amtsgericht Trier vor. Nach Eröffnung des Haftbefehls und Anhörung durch die Richterin wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier

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