Zum Inhalt springen
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Shorts & Reels
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • FEATURE NEWS
  • München
  • Videos

Eiskeller-Mord Hanna W. – Wer hat Hanna getötet ?

13. August 2026 14 Minuten gelesen
Hanna w

Eiskeller-Mord Hanna W.: Mordurteil, Freispruch und die bis heute offene Frage nach ihrem Tod

Aschau im Chiemgau. Der Tod der 23-jährigen Hanna W. gehört zu den aufsehenerregendsten deutschen Kriminal- und Justizfällen der vergangenen Jahre. Die junge Medizinstudentin verließ in der Nacht zum 3. Oktober 2022 die Diskothek „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau. Zu Hause kam sie jedoch nie an. Rund zwölf Stunden später entdeckte ein Spaziergänger ihre Leiche in der Prien.

Was danach folgte, entwickelte sich zu einem außergewöhnlichen Kriminalfall. Ermittler gingen von einem Gewaltverbrechen aus. Ein junger Mann aus Aschau geriet in Verdacht, saß mehr als zweieinhalb Jahre in Haft und erhielt zunächst eine neunjährige Jugendstrafe wegen Mordes. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Schließlich sprach eine andere Kammer des Landgerichts Traunstein Sebastian T. im November 2025 frei.

Damit endete der Fall jedoch nicht. Denn die Frage, wie Hanna tatsächlich starb, bleibt weiterhin offen. Seit 2026 ermitteln die Behörden wegen Mordes gegen Unbekannt.

Die letzte Nacht von Hanna W.

Hanna W. war 23 Jahre alt und studierte Medizin. In der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 2022 besuchte sie die bekannte Aschauer Diskothek „Eiskeller“. Gegen frühen Morgen verließ sie den Club und machte sich zu Fuß auf den Weg nach Hause.

Ihr Elternhaus lag weniger als einen Kilometer entfernt. Dennoch erreichte Hanna ihr Zuhause nicht.

Überwachungskameras zeichneten Teile ihres Weges auf. Sie zeigten die junge Frau zunächst am Club und anschließend auf ihrem Heimweg. Danach verlor sich ihre Spur im Dunkeln.

Genau diese wenigen Minuten entwickelten sich später zum entscheidenden Zeitfenster des gesamten Eiskeller-Falls Hanna W. Denn bis heute lässt sich nicht zweifelsfrei rekonstruieren, was dort geschah.

Ein Spaziergänger findet Hannas Leiche

Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 machte ein Spaziergänger eine schreckliche Entdeckung. Er fand Hannas leblosen Körper mehrere Kilometer entfernt in beziehungsweise an der Prien.

Der Bärbach, der durch Aschau fließt, mündet in die Prien. Nach starken Regenfällen führte das Gewässer damals viel Wasser. Hanna hatte eine erhebliche Strecke im Wasser zurückgelegt.

Eine Obduktion ergab, dass die junge Frau ertrunken war. Gleichzeitig fanden Rechtsmediziner zahlreiche Verletzungen an ihrem Körper. Besonders die Verletzungen am Kopf rückten schnell in den Mittelpunkt.

Damit entstand die zentrale Frage, die Ermittler, Gutachter und später zwei Gerichtsverfahren über Jahre beschäftigte: Fügte ein anderer Mensch Hanna diese Verletzungen zu oder entstanden sie während ihres Weges durch die reißenden Gewässer?

Die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus

Schon kurz nach dem Fund gingen die Ermittlungsbehörden von einem möglichen Tötungsdelikt aus. Die Polizei gründete die Sonderkommission „Club“. Zeitweise arbeiteten Dutzende Ermittler an dem Fall.

Sie befragten zahlreiche Besucher der Diskothek, werteten Überwachungsvideos aus und rekonstruierten Hannas letzten bekannten Weg. Außerdem suchten Einsatzkräfte die Gewässer und deren Ufer intensiv ab.

Verschiedene Gegenstände von Hanna tauchten entlang des Wasserverlaufs auf. Dazu gehörten Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände. Ihr Mobiltelefon blieb dagegen zunächst verschwunden.

Erst Monate später fanden Ermittler auch das Handy. Das Landgericht Traunstein teilte im Juni 2023 mit, dass die Behörden das Gerät auslesen konnten.

Die rätselhafte Armbanduhr

Während der Ermittlungen sorgte außerdem eine ungewöhnliche Armbanduhr für Aufmerksamkeit. Ermittler fanden sie im Umfeld des Bärbachs und suchten öffentlich nach dem Besitzer.

Zeitweise hoffte die Polizei, dass die Uhr eine Verbindung zum Geschehen herstellen könnte. Schließlich ließ sich ihr Besitzer jedoch ermitteln. Nach den damaligen Erkenntnissen hatte der Mann nichts mit Hannas Tod zu tun.

Der Fall blieb schwierig. Es fehlten vor allem entscheidende klassische Beweise. Es gab keinen eindeutig festgestellten Tatort, keine zweifelsfrei zugeordnete Tatwaffe und keine belastbare DNA-Spur, die einen Täter eindeutig überführte.

Weitere Berichte über ungelöste Fälle findest Du im Fahndungsbereich von Blaulicht-Report.

Ein Jogger gerät ins Visier der Ermittler

Im Laufe der Ermittlungen beschäftigte sich die Polizei zunehmend mit einem jungen Mann aus Aschau. Sebastian T. war damals 20 Jahre alt und in jener Nacht joggen gewesen.

Er kannte Hanna nach den späteren Feststellungen zumindest flüchtig. Zunächst behandelten die Ermittler ihn als Zeugen. Danach rückte er jedoch immer stärker in den Mittelpunkt.

Eine Rolle spielten dabei Aussagen aus seinem Umfeld. Außerdem gab es Zeugen, die in der Nacht einen Jogger gesehen hatten.

Am 18. November 2022 erging schließlich ein Haftbefehl gegen Sebastian T. Er kam in Untersuchungshaft.

Die Anklage wegen Mordes

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, einen Tatverdächtigen gefunden zu haben. Schließlich erhob sie Mordanklage.

Die Anklage zeichnete ein konkretes Szenario. Danach soll Sebastian T. die junge Frau angegriffen und mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben. Die Anklage ging außerdem von einem zunächst sexuell motivierten Angriff aus.

Anschließend soll er Hanna nach dieser Theorie in den hochwasserführenden Bärbach gebracht haben, um die Tat zu verdecken. Hanna ertrank im kalten Wasser.

Wichtig ist jedoch: Dieses Szenario stellte die damalige Anklage beziehungsweise später das erste Urteil dar. Nach dem rechtskräftigen Freispruch von 2025 darf es nicht als erwiesener tatsächlicher Ablauf dargestellt werden.

Der erste Eiskeller-Prozess beginnt 2023

Am 12. Oktober 2023 begann vor dem Landgericht Traunstein der erste große Prozess im Eiskeller-Fall Hanna W. Das Gericht plante zahlreiche Verhandlungstage. Dutzende Zeugen und mehrere Sachverständige sollten aussagen.

Der Prozess entwickelte sich zu einem umfangreichen Indizienverfahren. Denn einen direkten Tatzeugen gab es nicht. Deshalb musste das Gericht viele einzelne Aussagen, technische Daten und Gutachten zusammenführen.

Unter anderem spielte die Frage eine Rolle, wann Sebastian T. in der Tatnacht unterwegs gewesen war. Außerdem beschäftigten sich die Richter mit Aussagen von Personen, denen gegenüber er sich angeblich belastend geäußert haben sollte.

Die Verteidigung bestritt dagegen von Anfang an, dass Sebastian T. Hanna getötet hatte.

Die Aussage eines wichtigen Belastungszeugen

Besondere Bedeutung erhielt später ein Mann, der Sebastian T. während dessen Haft kennengelernt hatte. Dieser Belastungszeuge behauptete sinngemäß, Sebastian T. habe ihm gegenüber die Tat eingeräumt beziehungsweise belastende Angaben gemacht.

Diese Aussage gewann im ersten Prozess erhebliches Gewicht. Später entstanden jedoch massive Zweifel an ihrer Glaubhaftigkeit. Genau diese Zweifel sollten noch entscheidende Folgen haben.

Wie schwierig Indizienverfahren und nachträglich aufgehobene Urteile sein können, zeigt auch der Mordfall Sabine B., bei dem der Bundesgerichtshof ebenfalls ein Urteil aufhob.

Neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes

Am 19. März 2024 verkündete die 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein ihr Urteil. Sie verurteilte Sebastian T. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Jugendstrafe.

Die Kammer zeigte sich damals davon überzeugt, dass der Angeklagte für Hannas Tod verantwortlich war.

Allerdings wurde das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Revision ein und wandte sich an den Bundesgerichtshof.

Im Juni 2024 teilte das Landgericht mit, dass die schriftliche Urteilsbegründung 289 Seiten umfasste.

Ein E-Mail-Austausch wird zum entscheidenden Problem

Während des ersten Prozesses hatte sich die Vorsitzende Richterin Anfang Januar 2024 per E-Mail mit dem Staatsanwalt ausgetauscht. Dabei ging es um die tatsächliche und rechtliche Bewertung von Erkenntnissen aus der laufenden Hauptverhandlung.

Die Verteidigung war über diesen Austausch zunächst nicht informiert. Erst später entdeckte sie Ausdrucke der Nachrichten in einem Sonderband der Akten.

Daraufhin stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin. Die zuständige Kammer wies den Antrag ohne Mitwirkung der betroffenen Richterin zurück. Anschließend führte die Vorsitzende den Prozess weiter und wirkte später am Mordurteil mit.

Genau dieser Vorgang wurde vor dem Bundesgerichtshof entscheidend.

Bundesgerichtshof hebt das Mordurteil auf

Am 1. April 2025 entschied der Bundesgerichtshof über die Revision. Am 16. April veröffentlichte das Gericht seine Entscheidung.

Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Traunstein vollständig auf. Dabei erklärte der Bundesgerichtshof Sebastian T. allerdings nicht für unschuldig und entschied auch nicht abschließend über die Beweise.

Vielmehr sah der zuständige Strafsenat einen schwerwiegenden Verfahrensfehler. Nach Ansicht des BGH konnte der nicht offengelegte Austausch zwischen Richterin und Staatsanwalt bei dem Angeklagten den Eindruck erwecken, die Vorsitzende stehe ihm nicht mehr unvoreingenommen gegenüber.

Der Fall musste deshalb vor einer anderen Jugendkammer komplett neu verhandelt werden. Die ausführliche Entscheidung veröffentlichte der Bundesgerichtshof.

Neue Gutachten bringen die Anklage ins Wanken

Vor dem zweiten Prozess ließ die Verteidigung weitere Sachverständige den Fall untersuchen. Dabei rückte erneut die Unfallthese in den Mittelpunkt.

Die Verteidigung argumentierte, Hanna könne in das Gewässer geraten und anschließend durch die starke Strömung schwer verletzt worden sein. Danach könnten Steine, Äste und andere Hindernisse einen Teil des Verletzungsbildes erklären.

Damit stand plötzlich nicht mehr nur die Frage im Raum, wer Hanna getötet hatte. Viel grundlegender wurde darüber gestritten, ob überhaupt sicher von einem Mord ausgegangen werden konnte.

Hauptbelastungszeuge verliert entscheidend an Bedeutung

Parallel untersuchte ein forensisch-psychologischer Sachverständiger die Aussagen eines wichtigen Belastungszeugen.

Das Ergebnis hatte enorme Folgen. Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts fehlte den Angaben dieses Zeugen die notwendige Glaubhaftigkeit.

Daraufhin traf das Landgericht Traunstein am 20. Juni 2025 eine spektakuläre Entscheidung: Es hob den bereits seit November 2022 bestehenden Haftbefehl gegen Sebastian T. auf.

Die neue Kammer sah zu diesem Zeitpunkt keinen dringenden Tatverdacht mehr. Sebastian T. verließ nach mehr als zweieinhalb Jahren die Haft.

Der zweite Eiskeller-Prozess

Am 29. September 2025 begann schließlich die Neuauflage des Mordprozesses. Das Landgericht Traunstein verhandelte aus Platzgründen in den Räumen des Amtsgerichts Laufen.

Diesmal überprüfte das Gericht viele Punkte des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens erneut und ausgesprochen kritisch.

Zeugenaussagen, technische Daten und frühere Schlussfolgerungen gerieten auf den Prüfstand. Zudem beschäftigte sich die Kammer intensiv damit, wie Ermittler bestimmte Aussagen erhoben und bewertet hatten.

Im Laufe der Verhandlung verloren zentrale Belastungselemente weiter an Gewicht. Aussagen widersprachen sich oder überzeugten das Gericht nicht. Gleichzeitig fehlte weiterhin ein Sachbeweis, der Sebastian T. eindeutig mit einer Tat verband.

Hannas Eltern ziehen sich aus dem Verfahren zurück

Auch für Hannas Familie bedeutete der zweite Prozess eine enorme Belastung. Ihre Eltern hatten im ersten Verfahren als Nebenkläger teilgenommen.

Im Oktober 2025 zogen sie sich aus dem zweiten Verfahren zurück. Damit endete ihre aktive Beteiligung am Prozess, während die zentrale Frage nach dem Schicksal ihrer Tochter weiterhin unbeantwortet blieb.

Staatsanwaltschaft fordert schließlich selbst Freispruch

Eine außergewöhnliche Wendung folgte gegen Ende des zweiten Verfahrens. Selbst die Staatsanwaltschaft, die Sebastian T. zuvor wegen Mordes angeklagt hatte, sah die Beweislage nun anders.

Sie forderte einen Freispruch, weil sich eine Beteiligung von Sebastian T. nach der neuen Beweisaufnahme nicht nachweisen ließ.

Damit war die Grundlage des ursprünglichen Mordurteils praktisch zusammengebrochen.

Freispruch für Sebastian T.

Am 25. November 2025 sprach die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein Sebastian T. frei.

Das Gericht erklärte offiziell, es habe sich aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen können, dass Sebastian T. für den Tod von Hanna W. verantwortlich ist.

Die Kammer musste deshalb nach eigenen Angaben nicht mehr abschließend entscheiden, ob Hanna Opfer eines Verbrechens wurde oder bei einem Unglück starb.

Niemand legte gegen den Freispruch ein Rechtsmittel ein. Damit wurde die Entscheidung rechtskräftig.

Die offizielle Mitteilung zum Freispruch veröffentlichte das Landgericht Traunstein.

Gericht kritisiert die früheren Ermittlungen

Die zweite Kammer äußerte bei der Urteilsverkündung deutliche Kritik am bisherigen Umgang mit dem Fall. Die Vorsitzende Richterin sprach von erheblichen beziehungsweise fatalen Fehlern während der Ermittlungen.

Besonders schwer wog, dass nach der neuen Beweisaufnahme kein überzeugender Nachweis für eine Täterschaft von Sebastian T. übrig blieb.

Das Ergebnis hat eine klare rechtliche Konsequenz: Sebastian T. gilt nicht als Mörder von Hanna W. Er wurde rechtskräftig freigesprochen.

Unfall oder Verbrechen? Auch diese Frage bleibt offen

Der Freispruch beantwortete jedoch eine entscheidende Frage ausdrücklich nicht: Starb Hanna durch ein Verbrechen oder durch einen tragischen Unfall?

Die Verteidigung vertrat im zweiten Prozess die Unfallthese. Danach könnte Hanna ohne Fremdeinwirkung in den Bärbach geraten sein. Die Verletzungen könnten zumindest teilweise während der langen Strecke im Wasser entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen weiterhin ein Gewaltverbrechen für wahrscheinlich. Sie stützt diese Einschätzung nach eigenen Angaben auf verschiedene Gutachten.

Damit existieren weiterhin unterschiedliche Bewertungen des Geschehens.

2026: Neuer Mordfall gegen Unbekannt

Im März 2026 wurde schließlich bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes eröffnet hat.

Dieses Verfahren richtet sich nun gegen Unbekannt.

Damit hat sich die Lage grundlegend verändert. Sebastian T. ist rechtskräftig freigesprochen. Gleichzeitig gehen die Strafverfolgungsbehörden weiterhin davon aus, dass Hanna Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sein könnte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen neue Ermittlungsansätze geprüft werden, sobald sie entstehen. Zuletzt waren öffentlich jedoch keine konkreten neuen Tatverdächtigen bekannt.

Wer hat Hanna W. getötet?

Genau diese Frage lässt sich derzeit nicht seriös beantworten.

Es gibt nach dem rechtskräftigen Freispruch keinen gerichtlich festgestellten Täter. Ebenso wenig gibt es öffentlich einen neuen Beschuldigten, dem Hannas Tod zugerechnet werden kann.

Deshalb wäre es falsch, Sebastian T. weiterhin als „Eiskeller-Mörder“ oder als Hannas Mörder zu bezeichnen.

Auch eine andere Person kann aktuell nicht seriös als Täter benannt werden. Sollten die Ermittler weiterhin von Mord ausgehen, handelt es sich derzeit um einen Mordfall gegen Unbekannt.

Andere ungeklärte Tötungsdelikte beschäftigen Ermittler teilweise über Jahrzehnte. Ein Beispiel ist der neu aufgerollte Mordfall Zeynep I..

Was der Eiskeller-Fall über Indizienprozesse zeigt

Der Eiskeller-Fall Hanna W. zeigt eindrücklich, wie vorsichtig Gerichte und Öffentlichkeit mit Indizien umgehen müssen.

Eine Vielzahl einzelner Verdachtsmomente kann zunächst ein überzeugendes Gesamtbild erzeugen. Wenn jedoch zentrale Zeugenaussagen später ihre Glaubwürdigkeit verlieren oder Verfahrensfehler auftreten, kann dieses Bild zusammenbrechen.

Der Fall zeigt außerdem, weshalb das Revisionsverfahren eine wichtige Kontrollfunktion besitzt. Der Bundesgerichtshof bewertete hier nicht einfach die Schuldfrage neu. Vielmehr griff er ein, weil ein rechtsstaatliches Verfahren die notwendige Unparteilichkeit des Gerichts gewährleisten muss.

Weitere aktuelle Gerichts- und Kriminalfälle findest Du bei Blaulicht-Report Deutschland. Über einen weiteren aufsehenerregenden bayerischen Fall berichten wir im Beitrag zum Mordfall München.

Eine Familie wartet weiterhin auf Antworten

Bei all den Diskussionen um Gutachten, Zeugenaussagen, Ermittlungsfehler und Gerichtsentscheidungen darf eine Tatsache nicht in den Hintergrund geraten: Eine 23-jährige junge Frau verlor in jener Nacht ihr Leben.

Für Hannas Familie beantworteten weder der erste Schuldspruch noch der spätere Freispruch endgültig, was ihrer Tochter beziehungsweise Schwester tatsächlich widerfuhr.

Der Freispruch klärte die Schuldfrage hinsichtlich Sebastian T. endgültig. Die Todesumstände von Hanna selbst blieben dagegen offen.

Der aktuelle Stand im Eiskeller-Fall Hanna W.

Nach dem derzeit öffentlich bekannten Stand lässt sich der Fall deshalb in wenigen Punkten zusammenfassen:

  • Hanna W. starb in der Nacht beziehungsweise am frühen Morgen des 3. Oktober 2022.
  • Sie ertrank nach ihrem Weg vom „Eiskeller“ in einem Gewässer bei Aschau.
  • Die Ermittler gingen anschließend von einem Gewaltverbrechen aus.
  • Sebastian T. geriet 2022 in Untersuchungshaft.
  • Das Landgericht Traunstein verurteilte ihn am 19. März 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe.
  • Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 2025 wegen eines Verfahrensfehlers auf.
  • Am 20. Juni 2025 hob das Gericht auch den Haftbefehl gegen Sebastian T. auf.
  • Im September 2025 begann ein vollständig neuer Prozess.
  • Am 25. November 2025 sprach das Landgericht Sebastian T. frei.
  • Der Freispruch ist rechtskräftig.
  • Seit 2026 läuft ein Mordermittlungsverfahren gegen Unbekannt.
  • Ein Täter ist öffentlich weiterhin nicht bekannt.

Der Eiskeller-Fall Hanna W. bleibt damit trotz zweier großer Prozesse ungeklärt. Die Justiz hat eindeutig festgestellt, dass Sebastian T. die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Wer für Hannas Tod verantwortlich war – sofern tatsächlich ein Verbrechen geschah – wissen die Ermittler bis heute nicht.

Aktuelle Polizeimeldungen und Kriminalfälle findest Du außerdem auf Blaulicht-Report sowie bei Blaulicht Deutschland.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

Fotos:Polizei / LIP MEDIEN

 

  • FEATURE NEWS
  • München
  • Videos

Beitragsnavigation

Zurück: Massenschlägerei : Verdächtige schon wieder auf freiem Fuß
Weiter: Schwerer Unfall auf der B9 in Koblenz: Motorradfahrer (54) lebensgefährlich verletzt

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Anzeige

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum