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Eltern nach Baby-Tod lebenslang verurteilt

21. Juli 2026 3 Minuten gelesen
Lebenslange Haft nach Tod von Baby Ashley

Lebenslange Haft nach Tod von Baby Ashley: Landgericht Itzehoe verurteilt Eltern wegen Mordes

Das Landgericht Itzehoe hat die Eltern der vier Monate alten Ashley wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer vernachlässigten die Eltern ihr Baby über einen längeren Zeitraum so schwer, dass das Mädchen qualvoll verhungerte. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann erklärte bei der Urteilsverkündung, der Fall lasse einen „fassungslos zurück“.

Gericht sieht Mord durch Unterlassen als erwiesen an

Nach den Feststellungen des Gerichts starb die im Mai 2025 geborene Ashley infolge massiver Unterversorgung. Das vier Monate alte Mädchen wog bei seinem Tod nur noch rund ein Kilogramm. Die Kammer wertete das Verhalten der Eltern als gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen. Zudem sah das Gericht den Tatbestand der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen als erfüllt an.

Die Staatsanwaltschaft hatte beiden Angeklagten vorgeworfen, ihrem Säugling über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend Nahrung und Flüssigkeit gegeben zu haben. Nach Auffassung der Anklage nahmen sie dabei den Tod ihres Kindes billigend in Kauf.

Notruf kam zu spät

Am 26. September 2025 alarmierten die Eltern Rettungsdienst und Polizei zu ihrer Wohnung in Brunsbüttel. Für Ashley kam jedoch jede Hilfe zu spät. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Die spätere Obduktion ergab, dass das Mädchen infolge massiver Unterernährung verhungert war.

Bereits einen Tag später führte die Polizei die damals 24 Jahre alten Eltern einer Haftrichterin vor. Seitdem befanden sie sich in Untersuchungshaft.

Eltern schilderten Überforderung im Prozess

Während des Prozesses beschrieben beide Angeklagten ihre starke Überforderung im Alltag mit ihren Kindern. Der Vater sprach von Erinnerungslücken für die Zeit vor dem Tod seiner Tochter sowie von psychischer Belastung und fehlender Unterstützung. Die Mutter erklärte, sie habe den erheblichen Gewichtsverlust des Babys etwa zwei Wochen vor dessen Tod bemerkt. Vereinbarte Arzttermine hätten die Eltern jedoch nicht wahrgenommen.

Nach Angaben der Angeklagten hätten sie die Entwicklung ihrer Tochter zunächst als normal eingeschätzt. Das Gericht folgte dieser Darstellung jedoch nicht.

Jugendamt stand ebenfalls im Fokus

Im Laufe der Ermittlungen rückte auch das zuständige Jugendamt in den Blickpunkt. Die Behörde hatte die Familie mehrfach besucht und die Lebensverhältnisse nach damaliger Einschätzung als angemessen bewertet. Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamts sowie gegen Bekannte der Familie stellte die Staatsanwaltschaft später ein.

Während die Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes beantragte, plädierte die Verteidigung auf fahrlässige Tötung und deutlich geringere Strafen. Das Landgericht Itzehoe folgte nun der Argumentation der Anklage und verhängte gegen beide Eltern eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Weitere Meldungen

Weitere aktuelle Gerichts- und Polizeimeldungen finden Sie in unserem Bereich Deutschland, unter News sowie in der Rubrik Fahndungen.

Informationen zur Arbeit der Strafverfolgungsbehörden finden Sie außerdem auf den Internetseiten der Staatsanwaltschaften Schleswig-Holstein sowie der Polizei Schleswig-Holstein.

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