Erweiterte Fußgängerzone in der Schloßstraße: Koblenz stärkt Fuß- und Radverkehr
Die Stadt Koblenz hat die erweiterte Fußgängerzone Schloßstraße Koblenz offiziell ausgeweitet. Ab sofort gehört auch der Kreuzungsbereich Schloßstraße/Casinostraße zur Fußgängerzone. Mit der Maßnahme möchte die Stadt die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt steigern und gleichzeitig bestehende Verkehrsprobleme im Bereich der Fahrradstraße Casinostraße nachhaltig lösen.
Mehr Sicherheit und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
Die Erweiterung der Fußgängerzone ist Teil der langfristigen Stadtentwicklung. Besonders Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende sollen von der neuen Verkehrsführung profitieren. Die Maßnahme unterstützt die Ziele des Verkehrsentwicklungsplans Koblenz 2030 sowie die Bestrebungen des BID Schloßstraße Koblenz e. V., die Einkaufs- und Flaniermeile weiter aufzuwerten.
Weitere Informationen zur Stadtentwicklung bietet die Stadt Koblenz.
Poller verhindert unerlaubte Durchfahrten
Nach Angaben der Stadt haben Verkehrsbeobachtungen, Verkehrszählungen und Polizeikontrollen gezeigt, dass das bestehende Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge von der Schloßstraße in die südliche Casinostraße auch Jahre nach Einrichtung der Fahrradstraße häufig missachtet wurde.
Um diese Verstöße künftig wirksam zu verhindern, wurde ein abschließbarer Sperrpfosten (Poller) installiert. Ergänzend sorgen bepflanzte Elemente für eine bauliche Trennung. Kraftfahrzeuge müssen künftig über die Neustadt, den Friedrich-Ebert-Ring und die Friedrichstraße zur Stegemannstraße ausweichen.
Casinostraße wird auf Teilstück reine Fahrradstraße
Zwischen Schloßstraße und Stegemannstraße wird die Casinostraße auf einer Länge von rund 60 Metern vollständig dem Radverkehr vorbehalten. In diesem Abschnitt ist kein Kraftfahrzeugverkehr mehr zugelassen. Zusätzlich entstehen weitere Fahrradabstellmöglichkeiten.
Die erweiterte Fußgängerzone Schloßstraße Koblenz soll damit nicht nur den Radverkehr fördern, sondern auch das Miteinander aller Verkehrsteilnehmer verbessern.
Zufahrten und Parkmöglichkeiten bleiben teilweise bestehen
Für Anlieferungen bleibt die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen täglich zwischen 5:00 Uhr und 11:00 Uhr möglich. Auch die Zufahrt zu privaten Stellplätzen bleibt weiterhin ganztägig erlaubt.
Bestehende Angebote für Elektrofahrzeuge, Carsharing sowie einige Kurzzeitparkplätze bleiben erhalten. Motorradstellplätze und Parkplätze für schwerbehinderte Menschen werden innerhalb der Schloßstraße an andere Standorte verlegt.
Einjährige Testphase mit anschließender Auswertung
Die neuen Verkehrsregelungen gelten zunächst für eine einjährige Erprobungsphase. Während dieser Zeit wird die Stadt Koblenz untersuchen, wie sich die Änderungen auf den Verkehrsfluss und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer auswirken. Die Ergebnisse sollen in die zukünftige Gestaltung der Schloßstraße einfließen.
Weitere Nachrichten aus der Region finden Sie unter News, aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz unter Deutschland sowie Verkehrsinformationen unter Verkehr.
