Im Kreis Neuwied fallen im Herbst wieder große Mengen Laub und Fallobst an. Doch wohin mit den Gartenabfällen? Die Abfallwirtschaft des Landkreises erklärt, welche Entsorgungswege erlaubt sind und worauf Gartenbesitzer achten sollten.
Fallobst im Kreis Neuwied richtig entsorgen
Äpfel, Birnen und anderes Obst fallen im Herbst von den Bäumen. Häufig sammeln sich größere Mengen auf Rasenflächen und unter Obstbäumen. Wer Laub und Fallobst entsorgen möchte, kann dafür verschiedene Möglichkeiten nutzen.
Fallobst gehört grundsätzlich in die Biotonne. Dort können Bürger heruntergefallene Früchte zusammen mit anderen organischen Abfällen entsorgen.
Allerdings enthält Fallobst viel Feuchtigkeit. Deshalb empfiehlt die Abfallwirtschaft, größere Mengen mit trockenen Gartenabfällen zu mischen. Dafür eignen sich beispielsweise Laub oder kleine Zweige.
Alternativ können Gartenbesitzer das Obst auf dem eigenen Komposthaufen entsorgen. Bei besonders großen Mengen kommen auch Entsafter oder Nutzviehbetriebe für eine Verwertung infrage.
Laub entsorgen: Diese Möglichkeiten gibt es
Auch Laub gehört in die Biotonne oder auf den Kompost. Dabei sollten Gartenbesitzer einige Hinweise beachten.
Die Abfallwirtschaft empfiehlt, Laub möglichst trocken einzufüllen. Außerdem sollten Bürger die Blätter nicht zu stark zusammendrücken.
Wertstoffhöfe nehmen größere Laubmengen an
Wer besonders viel Laub und Fallobst entsorgen muss, kann weitere Angebote im Kreis Neuwied nutzen.
Die Wertstoffhöfe nehmen täglich bis zu zwei Kubikmeter Gartenabfälle an. Darüber hinaus bietet die Abfallwirtschaft eine dreiwöchentliche Grünschnittabfuhr an.
Für diese Abfuhr können Bürger Mengen von bis zu fünf Kubikmetern anmelden.
Grünschnittabfuhr: Darauf müssen Bürger achten
Damit die Mitarbeiter das Laub problemlos abholen können, müssen Gartenbesitzer es richtig bereitstellen.
Für Laub eignen sich Bütten oder andere Gefäße, die sich einfach entleeren lassen. Die Mitarbeiter lassen diese Behälter nach der Leerung zurück.
Äste müssen Bürger dagegen mit Garn bündeln. So können die Mitarbeiter den Grünschnitt leichter aufnehmen und transportieren.
Laub und Gartenabfälle dürfen nicht in den Wald
Die Abfallwirtschaft weist ausdrücklich auf ein Verbot hin: Niemand darf Laub oder andere Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft abladen.
Solche Ablagerungen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Außerdem verstößt diese Form der Entsorgung gegen geltende Vorschriften.
Deshalb sollten Gartenbesitzer ausschließlich die vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten nutzen.
Abfallwirtschaft Neuwied beantwortet Fragen
Wer weitere Informationen benötigt, kann sich direkt an die Abfallberatung des Landkreises Neuwied wenden.
Die Mitarbeiter beantworten Fragen unter der Telefonnummer 02631 444 111.
Weitere Hinweise bietet das Abfall-ABC auf der offiziellen Internetseite der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied.
Gerade bei größeren Gartenarbeiten lohnt es sich, die Entsorgungsmöglichkeiten vorab zu prüfen. So können Bürger Laub und Fallobst entsorgen und gleichzeitig die Umwelt schützen.
Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
