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Falsche Polizisten betrügen Ehepaar – die Kriminalpolizei sucht Zeugen

Gestern Abend erbeuteten angebliche Polizisten Wertgegenstände und einen dreistelligen Bargeldbetrag von einem Ehepaar aus dem Kieler Stadtteil Blücherplatz. Die Kriminalpolizei Kiel sucht Zeuginnen und Zeugen und warnt vor derartigen Betrugstaten.

Am 12.05.2022, gegen 20:00 Uhr, sei die 81 Jahre alte Ehefrau von einem angeblichen Beamten der Kriminalpolizei Kiel angerufen worden. Dieser habe ihr mittgeteilt, dass in der Nähe Einbrecher festgenommen worden wären und man nunmehr ihr Geld in Sicherheit bringen müsse. Die Täter seien dabei so überzeugend vorgegangen, dass die 81-Jährige Wertgegenstände und einen dreistelligen Bargeldbetrag in einem weißen Stoffbeutel vor ihrer Haustür deponiert hätte, damit diese von den angeblichen Polizisten gesichert werden könnten.

Die Beamtinnen und Beamten des Kommissariats 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel haben die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und der Amtsanmaßung übernommen.

Wer Angaben zur Tat, zu den Tätern, oder anderen auffälligen Beobachtungen insbesondere im Bereich der Kleiststraße, Bülowstraße, Scharnhorststraße und Blücherstraße in diesem Zusammenhang machen kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Kiel unter 0431 / 160 3333 in Verbindung zu setzen.

Die Ermittlerinnen und Ermittler warnen auch vor vermehrten Schock- oder Betrugsanrufen zur Nachtzeit oder in den frühen Morgenstunden und geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Sie nimmt auch kein Bargeld
     an, damit Angehörige einer Haftstrafe entgehen.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur 
     Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit 
     strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten 
     über den Vorfall sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von Ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

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