Freisprüche nach tödlichen Polizeischüssen in Dortmund rechtskräftig
Die Freisprüche nach den tödlichen Polizeischüssen in Dortmund sind rechtskräftig. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Beschluss vom 1. Juni 2026 (Az.: 4 StR 638/25) die Revisionen der Staatsanwaltschaft sowie zweier Nebenkläger gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund als unbegründet verworfen. Damit bleibt der Freispruch der angeklagten Polizeibeamten bestehen.
Polizeieinsatz wegen Suizidgefahr
Der Polizeieinsatz ereignete sich am 8. August 2022 in Dortmund. Nach den Feststellungen des Landgerichts war die Polizei alarmiert worden, weil sich ein psychisch auffälliger Jugendlicher ein Messer an den Bauch hielt. Die Einsatzkräfte gingen davon aus, dass eine akute Suizidgefahr bestand.
Da Gespräche mit dem Jugendlichen erfolglos blieben, setzte eine Polizeibeamtin Reizgas ein, um einen möglichen Suizid zu verhindern. Anschließend bewegte sich der Jugendliche mit dem Messer in der Hand auf weitere Polizeibeamte zu.
Distanz-Elektroimpulsgeräte ohne Wirkung
Die Einsatzkräfte versuchten daraufhin zweimal, den Jugendlichen mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) zu stoppen. Beide Einsätze blieben jedoch ohne den gewünschten Erfolg.
Ein Polizeibeamter ging anschließend irrtümlich davon aus, dass der Jugendliche ihn und weitere Beamte mit dem Messer angreifen wollte. Er gab mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole ab. Der Jugendliche erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Landgericht sprach alle Angeklagten frei
Das Landgericht Dortmund sprach sämtliche angeklagten Polizeibeamten frei. Nach Auffassung des Gerichts waren die Maßnahmen zur Verhinderung eines Suizids nach dem nordrhein-westfälischen Polizeirecht gerechtfertigt.
Die Einsätze der Distanz-Elektroimpulsgeräte sowie die tödlichen Schüsse bewertete das Gericht unter dem Gesichtspunkt eines sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtums. Danach handelten die Beamten in der irrigen, jedoch nach Auffassung des Gerichts nicht vorwerfbaren Annahme, sich gegen einen unmittelbar bevorstehenden Messerangriff verteidigen zu müssen. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit schied deshalb aus.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil sowohl hinsichtlich der von den Nebenklägern gerügten Verfahrensfehler als auch bezüglich der sachlich-rechtlichen Einwände aller Beschwerdeführer. Die Richter fanden keinen Rechtsfehler, der eine Aufhebung des Urteils rechtfertigen würde.
Mit der Verwerfung der Revisionen sind die Freisprüche nach den tödlichen Polizeischüssen in Dortmund endgültig rechtskräftig. Das Strafverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten ist damit abgeschlossen.
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Informationen zum Bundesgerichtshof stellt die Justiz unter www.bundesgerichtshof.de bereit.
