Haftbefehl wegen rechtsextremistischer terroristischer Vereinigung in Vollzug gesetzt
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am 30. Juni 2026 den Haftbefehl gegen den rumänischen Staatsangehörigen Nichita P. in Vollzug gesetzt. Dem Beschuldigten werden unter anderem Straftaten im Zusammenhang mit der versuchten Gründung einer ausländischen rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Festnahme und Vorführung vor den Ermittlungsrichter
Nach Angaben des Generalbundesanwalts wurde der Beschuldigte am heutigen Dienstag festgenommen und anschließend dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug.
Die Festnahme erfolgte im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft. Bereits zuvor hatte der Generalbundesanwalt über die Maßnahmen in einer Pressemitteilung informiert.
Vorwürfe gegen den Beschuldigten
Dem Beschuldigten wird unter anderem die versuchte Gründung einer ausländischen rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung zur Last gelegt. Über weitere Einzelheiten zu den Tatvorwürfen oder zum Stand der Ermittlungen machten die Strafverfolgungsbehörden in der aktuellen Mitteilung zunächst keine weiteren Angaben.
Mit der Vollstreckung des Haftbefehls befindet sich der Beschuldigte nun in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts dauern an.
Ermittlungen dauern an
Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen in dem Verfahren weiter. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
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Offizielle Informationen veröffentlicht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
