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Gebrochene Schneidezähne, Unterleibsentblößung und Festnahmen

Bundespolizei - München - HBF

U.a. drei völlig unterschiedliche Einsätze gab es für die Bundespolizei an den zurückliegenden Tagen zu bewältigen. Dabei gab es gebrochene Schneidezähne, die Entblößung des Unterleibes vor der Polizeiwache sowie Festnahmen wegen Haftnotierungen.

* Schneidezähne nach Rempler gebrochen:

Am Donnerstag (8. September) kurz vor Mitternacht wurde die Bundespolizei zu einer tätlichen Auseinandersetzung im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes München gerufen. Ermittlungen ergaben, dass ein 34-jähriger Pole einen 36-Jährigen aus Südkorea absichtlich gerempelt haben soll. Der Südkoreaner, der in Thalkirchen wohnt, stürzte daraufhin zu Boden und brach sich die Schneidezähne ab. Zudem zog er sich an einer Hand mehrere Hämatome zu. Er kam zu weiteren Untersuchungen und Behandlung in ein Krankenhaus. Gegen den 34-jährigen polizeibekannten Polen, der in Pasing wohnt, wird wegen Körperverletzung ermittelt.

* Unterleib am Gleis 26 entblößt:

Eine nicht alkoholisierte 36-jährige Deutsche schrie am Freitagmorgen (9. September) gegen 10:15 Uhr, unmittelbar vor der Wache der Bundespolizei am Gleis 26 des Münchner Hauptbahnhofes, herum. Unvermittelt zog die Frau sich vor die Tür der Wache ihre Hose herunter, so dass ihre Genitalien entblößt waren. Als Bundespolizisten die Frau, die im Hasenbergl wohnt, am Ausgang Arnulfstraße aufgriffen und mitnahmen, kam es zu Widerstandshandlungen und Beleidigungen gegen die Beamten.

* Vollstreckung von Haftbefehlen:

Bahnhöfe sind keine guter Ort, wenn man von Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dies bestätigte sich u.a. wieder einmal am Freitag bzw. Samstag im Hauptbahnhof München. Die Betriebsüberwachung des Hauptbahnhofes München meldete der Bundespolizei am Freitag (9. September), dass sich im ankommenden RE 4067 eine Person befindet, die im Bereich der Sanitäranlagen geraucht und gegenüber dem Zugbegleitpersonal die Herausgabe von Personalien verweigert hatte. Im Rahmen der Kontrolle des 23-jährigen Deutschen ergab ein Datenabgleich einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Wegen Erschleichen von Leistungen war der Dingolfinger zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.427,50 Euro verurteilt worden. Da der Niederbayer die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er, voraussichtlich für die kommenden 90 Tage, zur Ersatzfreiheitsstrafe den bayerischen Justizbehörden zugeführt.

Am Samstag (10. September) erschein eine 74-Jährige aus Eigeninitiative am Gleis 26 der Bundespolizei im Hauptbahnhof München. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien förderte drei Vollstreckungshaftbefehle zu Tage. Drei Geldstrafen wegen Hausfriedensbruch (1.500 EUR) und zweimal wegen Erschleichens von Leistungen (450 und 1.800 EUR) hatte die Deutsche aus Landsberg am Lech nicht beglichen, weswegen die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihr fahnden ließ. Da auch sie die geforderten Geldsummen nicht aufbringen konnte wurde sie zur Verbüßung der insgesamt 180-tägigen Ersatzhaft der Justiz zugeführt.

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