Mainz (ots)
Bei der Sprengung von Geldausgabeautomaten handelt es sich um ein bundes- und europaweites Kriminalitรคtsphรคnomen. In Rheinland-Pfalz kam es im laufenden Jahr 2020 bislang zu 16 Sprengangriffen auf Geldausgabeautomaten. Bei sieben Taten blieb es beim Versuch.
Im vergangenen Jahr konnten insgesamt 22 Fรคlle in Rheinland-Pfalz registriert werden. 2018 stellte die Polizei 26 Fรคlle fest.
Zur Bekรคmpfung dieses Kriminalitรคtsphรคnomens fanden gestern auf der A 61, Rastplatz Hรถchen und auf der A 3, Anschlussstelle Dierdorf, Salzlager, Fahndungs- und Kontrollmaรnahmen der Polizei statt. Die Kontrollaktion wurde vom Polizeiprรคsidium Koblenz in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz durchgefรผhrt. Vor Ort unterstรผtzten Ermittler des LKA die Kontrollmaรnahmen.
Seit Jahren sprengen professionell gut organisierte Banden aus dem Ausland Geldausgabeautomaten in Deutschland. Bei den Tรคtern handelt es sich in den meisten Fรคllen um niederlรคndische Staatsangehรถrige. Die Sprengungen sind รผber das ganze Land verteilt. Den Tรคtern gelingt die Flucht meist in hochmotorisierten Fahrzeugen.
Da es sich um ein europaweites Phรคnomen handelt, von dem nicht nur Rheinland-Pfalz, sondern auch die nationalen und internationalen Nachbarlรคnder betroffen sind, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz seit dem 1. September 2019 die zentrale Ermittlungsarbeit fรผr das Land รผbernommen. In der Regel รผbernimmt das Polizeiprรคsidium, in dessen Zustรคndigkeit die Tat fรคllt, die Tatortarbeit.
“Die gemeinsame Kontrollaktion ist eine wichtige Maรnahme, um gezielt gegen die professionell agierenden Tรคtergruppierungen vorzugehen”, betonten LKA-Prรคsident Johannes Kunz und der Koblenzer Polizeiprรคsident Karlheinz Maron.
Insgesamt waren in Rheinland-Pfalz an diesem Tag 95 Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. Diese รผberprรผften 110 Personen und 56 Fahrzeuge.
Drei Strafanzeigen wurden wegen Verstรถรen u.a. gegen das Betรคubungsmittelgesetz, das Waffengesetz sowie gegen die Straรenverkehrsordnung gefertigt. Einem Fahrzeugfรผhrer, der unter Drogeneinfluss sein Fahrzeug fรผhrte, musste eine Blutprobe entnommen werden. In drei Fรคllen konnten geringe Mengen Betรคubungsmittel sichergestellt werden. Darรผber hinaus wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten nach verkehrsrechtlichen Verstรถรen zur Anzeige gebracht.
Rรผckfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
