Gericht stoppt neue Milka-Tafeln wegen irreführender Verpackung
Das Landgericht Bremen hat dem Lebensmittelkonzern Mondelez einen deutlichen Dämpfer verpasst. Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit nur noch 90 Gramm dürfen nach dem aktuellen Urteil so nicht verkauft werden. Hintergrund ist die nahezu unveränderte Verpackung trotz reduziertem Inhalt.
Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. Die Verbraucherschützer hatten Mondelez wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Hersteller kann noch Rechtsmittel einlegen.
Milka Mogelpackung sorgt für Kritik
Mondelez hatte bei mehreren Milka-Sorten das Gewicht von ursprünglich 100 Gramm auf 90 Gramm reduziert. Gleichzeitig blieb die Verpackung optisch fast identisch. Genau darin sah das Gericht das zentrale Problem.
Nach Ansicht der Richter könnten Verbraucher die Änderung kaum erkennen. Bereits während der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter deutliche Worte gefunden. Er sprach von einer „relativen Mogelpackung“. Verbraucher würden auf den ersten Blick keinen Unterschied feststellen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg argumentierte, dass die neue Tafel lediglich einen Millimeter dünner sei. Außerdem habe der Konzern das bekannte Design nahezu vollständig beibehalten. Dadurch wirke die Packung weiterhin wie die bisherige 100-Gramm-Tafel.
Gericht sieht Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Nach dem Urteil darf Mondelez die 90-Gramm-Tafeln nicht in den Handel bringen, wenn innerhalb der vergangenen vier Monate noch die 100-Gramm-Version verkauft wurde. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Besonders wichtig war dabei die optische Wirkung auf Verbraucher. Das Gericht stellte klar, dass Kunden Produkte schnell erfassen und dabei stark auf bekannte Verpackungen achten. Genau deshalb müsse eine deutliche Veränderung sichtbar sein.
Mondelez verteidigte sich gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen erklärte, das neue Gewicht sei klar auf der Vorder- und Rückseite der Verpackung angegeben. Dennoch überzeugte diese Argumentation das Gericht offenbar nicht.
Verbraucherschützer begrüßen Urteil
Die Verbraucherzentrale Hamburg bewertet die Entscheidung als wichtiges Signal für mehr Transparenz im Handel. Immer wieder kritisieren Verbraucherschützer sogenannte „Shrinkflation“. Dabei verkleinern Hersteller den Inhalt von Produkten, während die Verpackung nahezu gleich bleibt.
Das Urteil könnte deshalb auch Auswirkungen auf andere Hersteller haben. Unternehmen müssen künftig möglicherweise deutlicher auf veränderte Füllmengen hinweisen.
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