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Gerichtsbeschluss zu Klimablockaden in Berlin

Nötigung oder nicht ?

Urteil zu Klimablockaden der Letzten Generation in Berlin
Umsteigen auf Bus und Bahn für Autofahrer „generell möglich“

Das Landgericht Berlin hat in einer neuen Entscheidung zu Klimablockaden erstmals den Vorwurf der Nötigung gegen Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ abgelehnt.

Stattdessen erklärte es, dass angesichts angekündigter Blockaden Autofahrern „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit generell möglich“ sei.
Zudem sei eine Blockade von etwas mehr als einer halben Stunde „hinsichtlich der üblichen Stauzeiten“ in Berlin „moderat“, heißt es in dem Beschluss vom 31. Mai, der u.a. dem Tagesspiegel vorliegt.

Kürzlich war in Berlin zwischen regierender CDU und den Grünen ein Streit entbrannt, ob die Klimablockaden generell eine Nötigung seien.

Nötigung oder nicht – wer hat recht? 

Es kommt darauf an. Bislang gibt es nur wenige Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts zu den Blockaden.
Neuere Beschlüsse beider Gerichte zeigen, dass in jedem Fall genau abgewogen und die Folgen der Blockade konkret betrachtet werden müssen.

 

Bis Anfang Mai gab es 74 Strafurteile am Amtsgericht Tiergarten. Aktivisten wurden wegen Blockaden meist wegen Nötigung verurteilt.
Bislang gibt es nur ein Berufungsurteil des Landgerichts. 

Es bestätigte im Januar eine Entscheidung des Amtsgerichts, das eine Geldstrafe verhängt hat.

WELT – Tagesspiegel – NTV

 

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