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Gil Ofarim muss in Leipzig vor Gericht

Leipzig

DAVIDSTERN-SKANDAL
Prozesstermin steht!

Ab 24. Oktober muss sich Ofarim vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Das Gericht teilte am Mittwochvormittag mit, dass das Hauptverfahren gegen ihn im Davidstern-Skandal eröffnet und damit die Anklage vom 15. September unverändert zugelassen sei.

„Danach liegt dem Angeklagten weiterhin zur Last, sich der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit Verleumdung strafbar gemacht zu haben, indem er sowohl im Rahmen eines Videos als auch gegenüber der Polizei wahrheitswidrig behauptet haben soll, dass ein Mitarbeiter eines Hotels in Leipzig ihn aufgefordert habe, ‘seinen Stern wegzupacken’“.

Zuletzt hatte sich Ofarim gegen die Besetzung der 6. Strafkammer gewehrt und dem Vorsitzenden Richter, Jens Kaden, Befangenheit vorgeworfen. Anwalt Alexander Stevens: „Er hatte in einem Vorgespräch bereits freimütig behauptet, er selbst könne sich den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen. Denn in Leipzig gebe es bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus.“

Diesen Vorwurf weist das Gericht zurück. „Im Rahmen der Eröffnungsentscheidung hat das Gericht den rechtlichen Hinweis erteilt, dass möglicherweise im Falle einer Verurteilung auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.“

So stehen nun sieben Verhandlungstage fest: am 24.10., 25.10., 10.11., 17.11., 21.11., 22.11. und am 30.11.2022 soll Gil Doron Reichstadt Ofarim, so der komplette bürgerliche Name des Sängers, im größten Saal des Gerichts, Saal 115, auf der Anklagebank sitzen.

Noch dazu kommt eine weitere Anklage durch die Staatsanwaltschaft Leipzig vom 19. August, wegen falscher Versicherung an Eides statt in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Betrug und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug.

Das Landgericht: „Dabei soll der Angeklagte im Rahmen von zwei Anträgen zum Erlass von einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Köln und Leipzig, mit denen Presseveröffentlichungen untersagt werden sollten, wahrheitswidrig eidesstattlich versichert haben, nie geäußert zu haben, dass das von ihm erstellte Video ‘viral gehen’ solle, wobei er auch die – aus Sicht der Staatsanwaltschaft – unzutreffenden Äußerungen über die Worte des Hotelmitarbeiters wiederholt haben soll.“

Gil blieb bis zuletzt bei seiner Aussage, er sei am Abend des 4. Oktober 2021 von einem Manager („Herr W.“) des Hotels „The Westin Leipzig“ abgewiesen worden, da er eine Davidstern-Kette getragen habe.

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