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Glasverbot am Münzplatz bis 30. August
Glasverbot am Koblenzer Münzplatz soll Sicherheit erhöhen
Glas-, Keramik- und Porzellanbehälter sind bis Ende August zeitweise am Wochenende tabu
Gerade in diesen warmen Sommertagen dient der Münzplatz abends und am Wochenende Koblenzerinnen und Koblenzern sowie Gästen aus dem Umland als Treffpunkt in den zahlreichen gastronomischen Betrieben sowie auf der Freifläche. Die Situation vor Ort haben das städtische Ordnungsamt und die Koblenzer Polizei dabei im Blick – gerade im Hinblick auf die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. In den vergangenen Wochen wurden hierbei diverse Maßnahmen ergriffen, um den jeweiligen Interessen der Anwohner, Gastronomen und Feiernden so gut es geht gerecht zu werden.
So wird seit rund zwei Wochen unter anderem der Münzplatz an den Wochenenden stärker ausgeleuchtet, da es immer wieder zu starker Vermüllung auch mit Glassplittern kommt, was eine nicht unerhebliche Gefahr für die Passanten darstellt.
Die Situation hinsichtlich zurückgelassener Flaschen und zahlreichem Glasbruch im Bereich des Münzplatzes hat sich zuletzt allerdings nicht verbessert, so dass die Stadtverwaltung Koblenz und die Polizei in einem gemeinsamen Gespräch am Dienstag das weitere Vorgehen hierzu abgestimmt haben.
„Wir haben uns in Absprache mit der Polizei dazu entschieden, für die kommenden Samstage ein Glasverbot für den Münzplatz zu verhängen. Damit wollen wir für mehr Sicherheit und mehr Ruhe bei den Anwohnern und Feiernden gleichermaßen sorgen“, fasst die Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs das Ergebnis des konstruktiven Gesprächs zusammen.
Auf dem Münzplatz und in der Münzstraße ist nunmehr per Allgemeinverfügung ab Samstag, 8. August, bis zum 30. August 2020 ein Glasverbot verhängt. Das Mitführen von Glas-, Keramik- und Porzellanbehältern wie zum Beispiel Flaschen, Gläsern, Tassen oder Krügen ist im genannten Zeitraum dann jeweils samstags von 21 Uhr bis sonntags um 6 Uhr verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind solche Bereiche, für die eine gaststättenrechtliche Erlaubnis besteht, wie beispielsweise in den verschiedenen Außengastronomien am Münzplatz.