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Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Geflüchteten

4. März 2024 1 Min. Lesezeit
Ticker A48

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Koblenz darauf hin, dass die Aufenthaltstitel für
ukrainische Geflüchtete über den 04.03.2024 bis zum 04.03.2025 verlängert worden und somit
weiterhin gültig sind, ohne dass es einer Verlängerung im Einzelfall bedarf. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung der oben erwähnten Aufenthaltserlaubnis ist somit nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgesehen.

Rückfragen bitte per E-Mail an auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de <mailto:auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de>.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis, dass die Beantwortung aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

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