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Gütertransport mit verkehrsunsicherem LKW endete mit Fahrzeugstilllegung

56412 Heiligenroth 

Am Di., 26.01.2021 gegen 11:30 Uhr benutzte der Fahrer eines 7,5-Tonnen-LKW verbotenerweise den linken von drei Fahrstreifen auf der BAB 3 und zog so das Interesse der Kontrolleure der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf sich.
Auf dem Rastplatz Montabaur folgte dann eine Kontrolle, bei welcher die Kontrolleure nicht nur feststellten, dass der 65-jährige Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit in mehreren Fällen überschritten hatte und statt der erlaubten 80 km/h teilweise mit bis zu 104 km/h unterwegs war.
Vielmehr gab der technische Zustand des mit circa 1,5 Tonnen Stückgut beladene LKW eines deutschen Transportunternehmens Grund zur Sorge.

Neben erkennbaren Undichtigkeiten an Motor, Getriebe und Kraftstoffanlage, Beschädigungen am Fahrzeugaufbau und verschiedenen Beleuchtungsmängeln war ein tiefer Einschnitt an der Flanke eines Reifens der Vorderachse festzustellen, an welchem sich der Reifengummi schon merklich nach außen wölbte. Aufgrund der massiven Schädigung bestand die Gefahr, dass der Reifen bei entsprechender Belastung während der Fahrt jederzeit hätte platzen und zu einem Unfall führen können.

Auf die Mängel angesprochen merkte der Fahrer an, dass das Fahrzeug vor ungefähr zwei Wochen schon einmal von der Polizei kontrolliert worden wäre. Die Polizei habe wegen der Mängel eine Untersuchung bei einer Prüforganisation angeordnet und man habe einen entsprechenden Prüfbericht erhalten.

Da man es seitens des Unternehmens augenscheinlich bisher nicht für notwendig erachtet hatte, die Fahrzeugmängel unmittelbar zu beseitigen, wurde das Fahrzeug erneut bei einer Prüforganisation vorgestellt. Der Prüfer bewertete den LKW schließlich als verkehrsunsicher, als er neben den nicht beseitigten Mängeln unter anderem noch feststellen musste, dass sich Schraubverbindungen des Fahrzeugaufbaus nicht nur gelöst hatten, sondern mittlerweile auch teilweise gänzlich fehlten.

In Absprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgte noch an Ort und Stelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung des LKW und sowohl Fahrzeugkennzeichen, als auch Zulassungsbescheinigung des LKW wurden sichergestellt. Der LKW musste abgeschleppt werden. Fahrer und Unternehmen müssen jetzt mit entsprechenden Anzeigen rechnen.

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