Gutscheinlösung im Veranstaltungsbereich
Das Bundeskabinett hat heute die sogenannte Gutscheinlösung im Veranstaltungsbereich beschlossen. Diese schützt Veranstalter in der gesamten Kulturszene von Theater über Musik und Showbusiness bis hin zu Sportereignissen, wie Spielen der Fußball-Bundesliga. Nach der Gutscheinlösung ist die Erstattung von Tickets zunächst ausgeschlossen. Stattdessen erhalten Verbraucher Gutscheine beim jeweiligen Veranstalter, die sie bis zum 31. Dezember 2021 einlösen können. Nach Ablauf dieser Frist wandelt sich der Gutschein in einen Rückerstattungsanspruch um. Hierzu können Sie den rechts- und verbraucherpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak wie folgt zitieren:
“Konzerte, Theatervorstellungen, Sportereignisse und viele andere Freizeitveranstaltungen mussten wegen der aktuellen Kontaktsperren und strikten Versammlungseinschränkungen aufgrund von Corona abgesagt werden. Die Veranstalter trifft das besonders hart, weil nicht nur Einnahmen wegbrechen, sondern auch absehbar kein neuer Umsatz gemacht werden wird. Wenn nun die Verbraucherinnen und Verbrauchern zusätzlich ihr Recht auf Rückerstattung der Ticketpreise für die abgesagten Veranstaltungen geltend machen würden, droht Veranstaltern das wirtschaftliche Aus und sie würden in die Insolvenz gedrängt. Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge.
Dieses Szenario verhindern wir mit der Gutscheinlösung. Wir wollen damit die kulturelle und sportliche Vielfalt in unserem Land erhalten und gleichzeitig Verbraucher vor finanziellem Schaden bewahren. Denn im Falle der Insolvenz würden Verbraucher am Ende mit leeren Händen dastehen, ihr Rückerstattungsanspruch bestünde nur auf dem Papier, wäre aber im Ergebnis wertlos, weil er nicht durchgesetzt werden kann.
Wir sind uns bewusst, dass Verbrauchern damit einiges zugemutet wird. Als Union haben uns daher besonders für eine Härtefallregelung stark gemacht. Verbraucher, die durch die Corona-Pandemie selbst in wirtschaftliche Existenznot geraten sind, müssen ihr Geld sofort erstattet bekommen. So ist es im Gesetz jetzt festgeschrieben.
Die Gutscheinlösung ist ein schwieriger, aber vertretbarer Kompromiss. Sie stellt einen fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten her, erhält unsere Kultur- und Sportlandschaft und schützt die Interessen von Verbrauchern. Dabei steckt jeder ein wenig zurück und macht es so möglich, dass Verbraucher und Veranstalter deutlich bessere Chancen haben, durch die gegenwärtige Krise zu kommen.”
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion