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Häufung von Unfällen und vermeidbaren Schäden im Bereich Löfer Brücke

3. Juli 2026 2 Minuten gelesen
Höhenbegrenzung Moselbrücke Löf

Polizei warnt vor Schäden an der Höhenbegrenzung der Moselbrücke in Löf

Die Höhenbegrenzung der Moselbrücke in Löf sorgt weiterhin für Probleme. Seit geraumer Zeit ist die Brücke der B416 über die Mosel mit Anschluss an die B49 aufgrund eingeschränkter Tragfähigkeit für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie einer Höhe von über 2,20 Metern gesperrt.

Zur Durchsetzung der Verkehrsregelung wurde eine mobile Höhenbegrenzung installiert, die deutlich sichtbar über die Fahrbahn ragt. Trotz umfangreicher Beschilderung und frühzeitiger Hinweise kommt es immer wieder zu Kollisionen mit der Einrichtung.

Immer wieder erhebliche Beschädigungen

Nach Angaben der Polizei wird die Höhenbegrenzung regelmäßig beschädigt oder sogar vollständig umgestoßen. In zahlreichen Fällen verlassen die Verursacher anschließend die Unfallstelle, ohne den Schaden zu melden.

Wer sich nach einem solchen Vorfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit einem Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 StGB rechnen.

Polizei bittet um Nutzung der ausgeschilderten Umleitungen

Die Polizei appelliert eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer, das bestehende Verkehrsverbot zu beachten. Als Ausweichstrecken stehen die ausgeschilderten Umleitungen über die Moselgoldbrücke bei Kobern-Gondorf beziehungsweise über Treis-Karden zur Verfügung.

Die wiederkehrenden Beschädigungen verursachen nicht nur vermeidbare Reparaturkosten, sondern führen auch regelmäßig zu zusätzlichen Verkehrsbehinderungen. Durch die Beachtung der Sperrung lassen sich diese Einschränkungen vermeiden.

Verkehrsteilnehmer in der Verantwortung

Die Höhenbegrenzung der Moselbrücke Löf dient dem Schutz der beschädigten Brücke sowie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Polizei bittet deshalb darum, die geltenden Verkehrsregelungen konsequent einzuhalten und die ausgewiesenen Umleitungen zu nutzen.

Weitere Informationen zum Verkehrsgeschehen finden Sie auch in unserem Bereich Verkehr sowie unter News.

Offizielle Informationen stellt außerdem die Polizei Rheinland-Pfalz bereit.

  • MYK / KO
  • RLP

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