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Häusliche Gewalt und Widerstand: 37-Jähriger verbrachte Nacht im Polizeigewahrsam

 
 

Bonn (ots)

Am Donnerstag, 07.01.2021, eilten Beamte der Polizeiwache Bad Godesberg um 23:20 Uhr einer 31-jährigen Frau in Bonn-Mehlem zur Hilfe. Sie soll, so der bisherige Ermittlungsstand, zuvor von ihrem Lebensgefährten im Beisein ihrer kleine Kinder bedroht und geschlagen worden sein.

Der 37-jährige Tatverdächtige, der augenscheinlich unter Alkoholeinwirkung stand, zeigte sich auch gegenüber den Polizeibeamten überaus aggressiv. Als sie ihm ein zehntägiges Wohnungsbetretungsverbot aussprachen und aufforderten die Wohnung sofort zu verlassen, drohte er den Beamten, ballte eine Faust und ging auf sie zu. Die Beamten brachten den Mann zu Boden, legten ihm Handfesseln an und wollten ihn aus dem Haus bringen. Dagegen sperrte sich der 37-Jährige: Mehrfach ließ er sich im Hausflur zu Boden fallen. Dadurch zog sich ein Beamter leichte Verletzungen zu. Dennoch gelang es den Beamten den Mann mit einem Streifenwagen zur Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeipräsidium zu bringen. Ein dort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.

Gegen den Mann wurden Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.

Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam konnte der Tatverdächtige das Polizeipräsidium am Morgen wieder verlassen. Zuvor war ihm nochmals deutlich gemacht worden, dass er die Wohnung für die Dauer von zehn Tagen nicht mehr betreten darf. Sollte er dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro.

Die Zehn-Tage-Frist einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Ehefrau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-und-polizeiliches-handeln

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