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Impfzertifikat verkürzt gültig

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Impfzertifikat verkürzt gültig

Ab 1. Februar sind Impfzertifikate nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig. Zuvor waren es zwölf Monate. Bedeutet: Ohne Booster-Impfung gilt man schon nach neun Monaten wieder als ungeimpft. Die Regelung gilt EU-weit.
Wie lange die Booster-Impfung gelten soll, ist noch nicht entschieden.
Derzeit verfügen die Booster-Impfzertifikate lediglich über ein “technisches Ablaufdatum” von zwölf Monaten.

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