Individualverkehr in Dernau, Rech und Bad Neuenahr-Ahrweiler bis 30. Juli weiterhin untersagt โ
Anwohner und offizielle Einsatzkraฬfte ausgenommen
Ahrweiler/ Rheinland-Pfalz โ Der Individualverkehr in den Bereichen Dernau/Rech sowie Bad Neuenahr-Ahrweiler bleibt bis einschlieรlich 30. Juli 2021 weiterhin per Allgemeinverfuฬgung untersagt.
In der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr duฬrfen nur Berechtigte in diese Orte mit einem Fahrzeug einfahren. Berechtigt sind Anwohner, Einsatzkraฬfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungsbehoฬrden und der Muฬllabfuhr. Als Einsatzkraฬfte gelten auch Mitarbeiter von Unternehmen, die Aufgaben zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der kritischen Infrastruktur und der unverzichtbaren Versorgung der Bevoฬlkerung (z.B. Wasser, Strom, Lebensmittel und Medikamente) wahrnehmen. Als Maรnahme der Muฬllabfuhr gilt auch die Leerung und Wartung von chemischen Toiletten und Duschkabinen.
Die Straรen sind gemaฬร der uฬblichen Verkehrsfuฬhrung zu befahren, die Einbahnstraรenregelung wird nicht nochmals eingerichtet.
