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Jogger laufen versehentlich auf die B9

7. Juli 2026 2 Minuten gelesen
Jogger auf der B9

Jogger auf der B9: Polizei bringt zwei Männer bei Nackenheim in Sicherheit

Zwei Jogger haben am frühen Samstagnachmittag versehentlich die Bundesstraße 9 zwischen Nackenheim und Nierstein genutzt. Mehrere Autofahrer meldeten die Männer der Polizei Oppenheim, nachdem sie die beiden auf der Kraftfahrstraße entdeckt hatten. Nach Angaben der Polizei kam es glücklicherweise weder zu einem Verkehrsunfall noch zu einer konkreten Gefährdung.

Abzweigung verpasst und auf der Bundesstraße gelandet

Nach dem Eintreffen einer Streife erklärten die beiden Männer, dass sie von Mainz nach Mannheim laufen wollten. Nach dem Bahnübergang in Nackenheim hätten sie jedoch eine Abzweigung übersehen. Dadurch gerieten sie unbeabsichtigt auf die B9, die als Kraftfahrstraße ausschließlich für Kraftfahrzeuge zugelassen ist.

Die Beamten trafen die Jogger auf der Bundesstraße an und sorgten zunächst für ihre Sicherheit.

Polizei weist auf erhebliche Gefahren hin

Die Einsatzkräfte führten mit den beiden Männern ein verkehrserzieherisches Gespräch. Dabei machten sie deutlich, welche erheblichen Risiken ein Aufenthalt auf einer Kraftfahrstraße mit sich bringt. Insbesondere bei sommerlichen Temperaturen und hohem Verkehrsaufkommen können Fußgänger auf solchen Straßen schnell in lebensgefährliche Situationen geraten.

Nach der Ansprache zeigten sich die beiden Jogger einsichtig. Sie setzten ihren Lauf anschließend auf einer sicheren Strecke abseits der B9 und der Bahngleise fort.

Geplanter Lauf von Mainz nach Mannheim

Die beiden Männer hatten sich vorgenommen, die rund 90 Kilometer lange Strecke von Mainz nach Mannheim zu Fuß zurückzulegen. Ob sie dieses ambitionierte Vorhaben tatsächlich erfolgreich abgeschlossen haben, ist nicht bekannt.

Der Vorfall verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Routenplanung bei längeren Laufstrecken ist. Bereits eine verpasste Abzweigung kann dazu führen, dass sich Fußgänger unbeabsichtigt auf Straßen wiederfinden, die ausschließlich für den motorisierten Verkehr vorgesehen sind.

Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer

Die Polizei erinnert daran, dass Kraftfahrstraßen für Fußgänger verboten sind. Wer sich dort aufhält, bringt sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in erhebliche Gefahr. Spaziergänger, Läufer und Radfahrer sollten ihre Route daher stets sorgfältig prüfen und ausgeschilderte Wege nutzen.

Weitere Polizeimeldungen finden Sie auch in unserem Bereich
News sowie unter
Deutschland.

Informationen zur Verkehrssicherheit stellt außerdem die
Polizei Rheinland-Pfalz bereit.

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