Hohenstein (Baden-Württemberg) – Die Hohensteiner Hofkäserei ruft zwei Rohmilchkäsesorten zurück. Bei eigenen Qualitätskontrollen hat das Unternehmen Listerien nachgewiesen. Deshalb warnt der Hersteller vor dem Verzehr der betroffenen Produkte.
Der Rückruf wegen Listerien betrifft die Sorten Vesperkäs und Büffelkuh-Rendezvous. Beide Produkte waren zwischen dem 20. und 27. Oktober 2026 in Baden-Württemberg im Verkauf.
Rückruf wegen Listerien: Diese Käsesorten sind betroffen
Der Hersteller nennt folgende Angaben zu den betroffenen Produkten:
- Hersteller: Hohensteiner Hofkäserei
- Produkte: Vesperkäs und Büffelkuh-Rendezvous
- Mindesthaltbarkeitsdatum: bis einschließlich 17.11.2026
- Chargennummern: 209 / 2009 und 259 / 2509
- Verkaufszeitraum: 20.10.2026 bis 27.10.2026
- Verkaufsgebiet: Baden-Württemberg
Die Hofkäserei verkaufte die betroffenen Käsesorten sowohl vorverpackt als auch lose. Kunden konnten die Produkte unter anderem an Bedientheken im Einzelhandel kaufen.
Wer einen der genannten Käse gekauft hat, sollte die Produktdaten prüfen und die betroffene Ware nicht mehr essen.
Listerien können gesundheitliche Beschwerden auslösen
Der Rückruf wegen Listerien erfolgt aufgrund des Nachweises des Bakteriums Listeria monocytogenes.
Diese Bakterien können eine sogenannte Listeriose auslösen. Bei gesunden Menschen verläuft eine Infektion häufig ohne erkennbare Beschwerden oder mit milden Symptomen.
Allerdings können auch Fieber, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen auftreten. Zudem sind grippeähnliche Beschwerden möglich.
Besonders gefährdet sind Schwangere, ältere Menschen, kleine Kinder und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen kann eine Infektion schwer verlaufen.
Außerdem können Listerien bei Schwangeren das ungeborene Kind gefährden. Deshalb sollten Betroffene besondere Vorsicht walten lassen.
Was sollten Verbraucher jetzt tun?
Die Hohensteiner Hofkäserei rät dringend davon ab, die betroffenen Produkte zu verzehren.
Wer den Käse bereits gegessen hat und anschließend Beschwerden entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen. Dabei sollten Betroffene auf den möglichen Kontakt mit Listerien hinweisen.
Schwangere sollten nach dem Verzehr eines betroffenen Produkts auch ohne Beschwerden ärztlichen Rat suchen.
Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich
Verbraucher können den betroffenen Käse in ihrer jeweiligen Einkaufsstätte zurückgeben. Nach Angaben des Herstellers erhalten sie den Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbons zurück.
Der Rückruf wegen Listerien betrifft die genannten Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten. Kunden sollten deshalb besonders auf die Produktkennzeichnung achten.
Weitere Informationen finden Verbraucher auf dem offiziellen Portal lebensmittelwarnung.de.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
