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Karlsruher Verfassungsrichter kippen Eilanträge gegen Ausgangssperre

Es handelt sich um eine Entscheidung gegen den Eilantrag

Karlsruher Verfassungsrichter kippen Eilanträge gegen Ausgangssperre
Verfassungsbeschwerden aber weiter anhängig
 
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung von gestern,
Mittwoch, dem 5.5. Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangssperren
abgelehnt. Wohlgemerkt: Es handelt sich um eine Entscheidung gegen den
Eilantrag, also gegen die sofortige Aussetzung der Maßnahmen. Ob die
Ausgangssperren und ggf. weitere Punkte der Bundesnotbremse insgesamt
verfassungskonform sind oder nicht, muss noch im Hauptsacheverfahren
geklärt werden.
 
Die Karlsruher Richter begründeten Ihre Entscheidung damit, daß ein
sofortiger Stopp schwerwiegendere Folgen hätte, wenn die Sperren später
doch für rechtens erklärt werden sollten. Außerdem seien die Eingriffe
in die Freiheitsrechte nach jetzigem Stand der Dinge eher zeitlich eng
begrenzt. Gleichwohl trafen die Richter die Feststellung, daß es unter
Fachleuten durchaus umstritten ist, ob die Ausgangssperre als Maßnahme
überhaupt geeignet ist, die Ziele des Infektionsschutzes zu erreichen.
Ein mahnender Hinweis an dir Politik, in dem das Gericht an die
überragende Bedeutung der Grundrechte erinnert.
 
Ob es aber zu einem Hauptsachverfahren kommt, ist noch unklar, denn das
Kabinett hatte am Dienstag weitreichende Erleichterungen für dauerhaft
Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht. (Blaulicht Report
berichtete). In diesem Zusammenhang sollen die Ausgangssperren als eine
der Erleichterungen für diese Personen wegfallen. Eine kalkulierte
Entscheidung, mit der die Gesetzgeber einem Eingreifen durch Karlsruhe
zuvorkommen wollten. Dieser Plan scheint somit zunächst aufgegangen zu
sein und die Zurückweisung der Eilanträge kann als zwischenzeitlicher
„Punktsieg“ der Regierungskoalition gewertet werden.
 
Nach Inkrafttreten des veränderten Infektionsschutzgesetzes wurden mehr
als 250 Verfahren in Karlsruhe eingereicht. Manche davon richten sich
nur gegen bestimmte Punkte, wie eben die Ausgangssperre, andere pauschal
gegen das gesamte Paket. Unter den Klägern sind auch einige Mitglieder
des Bundestages und andere Politiker.
 
 

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