Bescheinigungen für Genesene in MYK und Koblenz
Auch Personen, deren Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, erhalten Bescheinigungen
KREIS MYK. Personen, deren nachgewiesene Infektion mit dem Corona-Virus länger als sechs Monate zurückliegt, erlangen die Ausnahmeregelungen und Erleichterungen einer „vollständig geimpften Person“ bereits mit einer einzigen Impfung.
Um die zurückliegende Infektion nachzuweisen erhalten alle betroffenen Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz eine entsprechende Bescheinigung vom Gesundheitsamt.
Die Schreiben werden gerade erstellt und sollen spätestens in der kommenden Woche verschickt werden.
Das Gesundheitsamt bittet von gesonderten telefonischen oder E-Mail-Anfragen abzusehen.
Alle Bürger deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, gelten als immun und haben bereits Post vom Gesundheitsamt Mayen-Koblenz erhalten.