Berlin. Die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nehmen in Deutschland deutlich zu. Von Januar bis Ende August 2026 registrierte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben insgesamt 12.102 Anträge. Damit übertrifft die Zahl bereits nach acht Monaten den Wert des gesamten Vorjahres um mehr als das Dreifache.
Eine Sprecherin des Bundesamts bestätigte die Zahlen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im gesamten Jahr 2025 gingen 3.879 Anträge ein. Im Jahr 2024 verzeichnete die Behörde 2.249 Anträge.
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung steigen innerhalb von zwei Monaten stark
Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg beim Vergleich mit dem Halbjahresstand. Bis Ende Juni 2026 hatte das Bundesamt 5.862 Anträge registriert. Im Juli und August kamen somit weitere 6.240 hinzu. Die Gesamtzahl hat sich innerhalb dieser beiden Monate mehr als verdoppelt.
Dabei stellen nicht nur Menschen einen Antrag, die bislang keinen Wehrdienst geleistet haben. Auch aktive Soldaten und Reservisten beantragen eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Aus der Gesamtzahl lässt sich deshalb nicht ablesen, wie viele junge Männer vorsorglich den Dienst mit der Waffe ablehnen.
Neuer Wehrdienst setzt weiterhin auf Freiwilligkeit
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Regeln zum Wehrdienst. Die Bundeswehr schickt deutschen Männern und Frauen ab dem Geburtsjahrgang 2008 nach ihrem 18. Geburtstag einen Fragebogen. Dieser erfasst das Interesse am Wehrdienst sowie Angaben zur grundsätzlichen Eignung.
Männer müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Für Frauen bleibt die Teilnahme freiwillig. Der Fragebogen bedeutet jedoch keine Verpflichtung zum Dienst in der Bundeswehr. Der neue Wehrdienst setzt weiterhin auf Freiwilligkeit.
Falls die Bundeswehr ihre Personalziele verfehlt, kann der Bundestag über eine Bedarfswehrpflicht entscheiden. Weitere Informationen erläutert die Bundeswehr zum neuen Wehrdienst.
Behörde warnt vor Fehlern bei der Antragstellung
Das Bundesamt berichtet zugleich von fehlgeleiteten Anträgen mit ungeeigneten Inhalten. Solche Schreiben schickt die Behörde ohne Bearbeitung zurück. Außerdem warnt sie vor Falschinformationen in sozialen Netzwerken.
Diese Unterlagen gehören zum Antrag
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gehören an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Für das Verfahren benötigen Antragsteller folgende Unterlagen:
- Ein unterschriebenes Anschreiben mit Bezug auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung.
- Einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
- Eine ausführliche, persönlich verfasste Begründung der eigenen Gewissensentscheidung.
Allgemeine Formulierungen ersetzen keine persönliche Begründung. Das Bundesamt informiert über Anforderungen und Zuständigkeiten.
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