Kriminalpolizei ermittelt nach sexueller Belästigung in Bonn – weitere Geschädigte und Zeugen gesucht
Bonn - Sexualdelikte - Polizei
Kriminalpolizei ermittelt nach sexueller Belästigung in Bonn – weitere Geschädigte und Zeugen gesucht
Bonn –
Das für die Aufklärung von Sexualdelikten zuständige Kriminalkommissariat 12 der Bonner Polizei hat nach dem Kessenicher Herbstmarkt die Ermittlungen gegen zwei Männer (24, 28) aufgenommen und bittet um Hinweise.
Am Samstagabend (23.09.2023) sollen beide nach Zeugenangaben über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder die Nähe junger Frauen gesucht und diese angetanzt sowie an Rücken oder Oberarmen angefasst haben. Erst nachdem der 28-Jährige einer 15-jährigen Geschädigten in den Schritt fasste, wurde die Polizei verständigt.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen der City-Wache eilten daraufhin zum Tatort und konnten die beiden Männer gegen 22:40 Uhr stellen. Da der 24-Jährige Widerstand leistete und die Beamten angriff, wurde das DEIG (Distanzelektroimpulsgerät, sog. Taser) gegen ihn eingesetzt. Die alkoholisierten Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen und ins Polizeipräsidium gebracht.
Während des Einsatzes wurden drei geschädigte junge Frauen (15, 16, 16) festgestellt. Die Ermittler
bitten nun mögliche weitere Geschädigte, sich unter 0228 15-0 oder per E-Mail an KK12.Bonn@polizei.nrw.de beim Kriminalkommissariat 12 zu melden. Weiterhin bittet die Polizei weitere Zeugen, die am Samstag Bild- oder Videomaterial der Tatverdächtigen sowie des Polizeieinsatzes angefertigt haben, dieses für die weitergehenden Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.
Nach Blutprobenentnahmen und ersten Ermittlungen mussten die beiden Tatverdächtigen am Sonntag in Abstimmung mit der Bonner Staatsanwaltschaft entlassen werden, da keine Haftgründe für sie vorlagen. Gegen beide wird nun weiter ermittelt.
Die Polizei rät generell:
- Wenn Sie beobachten, dass Personen belästigt werden, wählen Sie umgehend den Notruf 110.
- Wenn Ihnen jemand körperlich zu nah kommt, machen Sie deutlich, dass Sie nicht berührt oder angefasst werden wollen. Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie keinen Kontakt mit der betreffenden Person haben wollen, z.B. "Lassen Sie mich in Ruhe!". Wenden Sie sich an umstehende Personen und schaffen Sie Öffentlichkeit.
- Bitten Sie, wenn möglich, auch das Personal des Lokals oder der Veranstaltung um Hilfe oder wenden Sie sich direkt unter 110 an die Polizei, wenn die betreffende Person auf ihre Ansprache nicht reagiert.