Der Inzidenzwert im Kreis Ahrweiler ist 3 Tage in Folge höher als 100.
Somit tritt eine ergänzende Allgemeinverfügung in Kraft.
Punkt 4 der Allgemeinverfügung:
Das Verlassen einer im Gebiet des Landkreises Ahrweiler gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.
Während des in Satz 1 genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Gebiet der oben genannten Gebietskörperschaften grundsätzlich auch Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt.
Die komplette Verfügung zum download: klick hier.
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