Brandfall vor Gericht: Bundesgerichtshof weist Revision zurück
Der Bundesgerichtshof hat im Revisionsverfahren eine wichtige Entscheidung in einem aufsehenerregenden Fall aus Sachsen getroffen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden. Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits am 24. April 2025 vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung freigesprochen.
Damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Ausschlaggebend dafür war auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihre eigene Revision gegen das Urteil inzwischen zurückgenommen hat. Der Bundesgerichtshof sah bei der Prüfung der Revision der Nebenklägerin keinen Rechtsfehler.
Schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten
Dem Angeklagten hatte die Anklage vorgeworfen, am 23. Januar 2021 seine damalige Lebensgefährtin während eines Streits mehrfach geschlagen, mit Ethanol übergossen und anschließend angezündet zu haben. Die Frau erlitt dabei großflächige Verbrennungen und schwebte in Lebensgefahr.
Nach einer Notoperation musste sie sich weiteren medizinischen Eingriffen unterziehen. Mehrere Hauttransplantationen wurden notwendig. Der frühere Hautzustand ließ sich laut den Feststellungen jedoch nicht wiederherstellen.
Landgericht sah andere Geschehensabläufe als erwiesen an
Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte sich der Streit zwischen beiden zu einem Gerangel. Die Nebenklägerin soll demnach Kleidung des Angeklagten auf die Terrasse geworfen haben und im Begriff gewesen sein, diese mit Alkohol aus einem Kanister zu übergießen, um sie anzuzünden.
Während des Gerangels schwappte Ethanol auf den Rücken der Frau, bevor der Angeklagte ihr den Kanister entreißen konnte. Anschließend hielt sich die Nebenklägerin nach den Feststellungen des Gerichts selbst ein brennendes Feuerzeug an den Ärmel und geriet dadurch in Brand. Der Angeklagte löschte die Flammen laut Urteil, indem er die Frau im Schnee wälzte, und setzte einen Notruf ab.
Gutachten und Zeugenaussagen gaben den Ausschlag
Das Landgericht stützte seine Überzeugung insbesondere auf rechtsmedizinische Gutachten sowie auf Aussagen von Zeugen aus den Reihen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Hinzu kamen die Angaben des Angeklagten, die das Gericht als glaubhaft bewertete.
Gerade diese Beweiswürdigung stand im Zentrum des Verfahrens. Das Gericht konnte sich nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Nebenklägerin tatsächlich übergossen und angezündet hatte. Genau deshalb sprach es ihn frei.
Mit der Entscheidung aus Leipzig bleibt dieser Freispruch bestehen. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch – und bestätigt damit, dass die Prüfung des Urteils keinen durchgreifenden Rechtsfehler ergab. Für den Fall bedeutet das das endgültige Ende des Strafverfahrens gegen den Angeklagten. Der BGH verwirft Revision nach Freispruch damit in einem Verfahren, das wegen der schweren Folgen für die Geschädigte bundesweit Aufmerksamkeit erzeugte. Auch aus juristischer Sicht bleibt festzuhalten: Der BGH verwirft Revision nach Freispruch, wenn die revisionsrechtliche Überprüfung keinen Rechtsfehler erkennen lässt.
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