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Lkw-Fahrer dürfen künftig nicht mehr in ihren Fahrzeugen schlafen.

Auf Autobahn-Parkplätzen drängen sich nachts Lkw dicht an dicht.
Fernfahrer müssen wöchentliche Pflichtpausen einhalten – schlafen dürfen sie dort nun aber nicht mehr.
Gegen scharfen Widerstand aus Osteuropa setzen Deutschland und andere Länder härtere Regeln für die Branche durch, die den Fahrern helfen sollen.

Die umstrittene Reform der EU-Regeln für Fernfahrer ist endgültig beschlossen. Das Gesetzespaket wurde vom EU-Parlament in Brüssel angenommen, nachdem kein Änderungsantrag die erforderliche Mehrheit erzielt hatte. Bis zuletzt gab es vor allem aus östlichen EU-Ländern noch heftigen Widerstand gegen die Neuregelungen.

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Lkw-Fahrer dürfen ihre gesetzlichen Schlafpausen künftig nun nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Ihr Dienstplan muss außerdem regelmäßige Fahrten in die Heimat zulassen. Bei längeren Auslandsaufenthalten unterliegen die Fahrer bis auf wenige Ausnahmen den sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes. Elektronische Fahrtenschreiber werden verpflichtend.

Nach Angaben des Europaparlaments können rund 3,6 Millionen Lkw-Fahrer von den Reformen profitieren. Nach den neuen Regeln dürfen sie die reguläre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Fahrerkabine verbringen. Außerdem bekommen sie das Recht, spätestens nach drei bis vier Wochen Arbeit nach Hause fahren zu können. Die Regelungen gelten auch für Fahrern von Fernbussen. Unternehmen müssen ihre Fahrpläne entsprechend organisieren. Können die Fahrer ihre Ruhepause nicht zu Hause verbringen, muss der Arbeitgeber für die Kosten einer Unterkunft aufkommen. Zudem sollen die Gehälter von Fahrern durch Regeln zur Entsendung EU-weit angepasst werden.

Sowohl unter den Mitgliedstaaten als auch im EU-Parlament war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens heftiger Streit entbrannt. Besonders aus Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten kamen Forderungen nach strengen Vorgaben, um Lohndumping osteuropäischer Speditionsunternehmen zu unterbinden. Politiker aus Polen, Bulgarien und anderen Ländern warfen ihren westlichen Nachbarn im Gegenzug Protektionismus vor.

Hunderte Änderungsanträge

Schließlich wurden die Osteuropäer überstimmt. Im Rat der Mitgliedstaaten wurde die westliche Position Ende 2018 gegen Widerstand aus neun Ländern per Mehrheitsentscheid durchgedrückt. Im EU-Parlament konnte auch eine Flut von Hunderten Änderungsanträgen ein positives Votum kurz vor der EU-Wahl im vergangenen Frühjahr nicht verhindern. Die Unterhändler der beiden Institutionen einigten sich anschließend dementsprechend.

 

Fatale Unfälle auf AutobahnenAls Lager missbrauchte Lkw gefährden Leben

Noch im April scheiterte eine Gruppe von zehn mehrheitlich östlichen Ländern mit dem Versuch, das Reformvorhaben unter Verweis auf die Folgen der Corona-Krise auf den Transportsektor zu kippen. Im neu gewählten EU-Parlament, wo die Einigung noch einmal bestätigt werden musste, gab es nun erneut Dutzende Änderungsanträge, die jedoch keine Mehrheit fanden.

EU-Verkehrskommissarin Adina Valean begrüßte die Annahme des sogenannten Mobilitätspakets. Die sozialen Verbesserungen dadurch seien erheblich, so Valean. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Europaabgeordneten, Ismail Ertug, sagte, das Ergebnis sei ein großer Schritt hin zu einem geordneten und humaneren Transportsektor. Das Gesetzespaket solle dem “Nomadendasein” vieler Fahrer ein Ende setzen. Nach den neuen Vorschriften müssen die Lkw auch alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Kritiker sehen in dieser Regelung eine unnötige Belastung für die Umwelt, Leerfahrten werden befürchtet. Die Kommission will nach Angaben von Valean prüfen lassen, wie groß die erwartete Auswirkung der Neuregelung auf die Umwelt ist und gegebenenfalls mit einem gezielten Gesetzesvorschlag eingreifen.

Die neuen Bestimmungen zu den gesetzlichen Pausenzeiten und Vorgaben für den Dienstplan treten damit in wenigen Wochen in Kraft. Für die Umsetzung neuer Regeln zur Kabotage, also wenn ein ausländisches Unternehmen eine Lieferleistung komplett innerhalb eines anderen Landes erbringt, und den sozialrechtlichen Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

 

NTV 

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