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Mehrere Festnahmen und Widerstand einer Verdächtigen (23) in Bonner Innenstadt

Bonn - Haftbefehle - Personenkontrolle

Mehrere Festnahmen und Widerstand einer Verdächtigen (23) in Bonner Innenstadt

Bonn

Am Mittwoch (31.01.2024) wurden in der Bonner Innenstadt drei Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen.

Um 02:00 Uhr hatten Beamte der Bundespolizei bei einer Personenkontrolle am Hauptbahnhof festgestellt, dass gegen einen 23-Jährigen ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Köln vorlag.

Der Mann wurde festgenommen und in das Polizeigewahrsam gebracht, von wo aus er im Laufe des Tages in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.

Auf frischer Tat überraschte ein Angestellter eines Bekleidungsgeschäftes an der Poststraße um 12:45 Uhr eine Jugendliche bei einem Ladendiebstahl. Bei der Überprüfung der Personalien durch eine Polizeistreife der Wache GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonner Innenstadt) stellte sich heraus, dass gegen die
16-Jährige ein Haftbefehl vorlag. Sie wurde daraufhin in eine Jugendarrestanstalt gebracht, wo sie
einen einwöchigen Jugendarrest antrat.

Ein 46-Jähriger wurde gegen 15:20 Uhr auf der Wache GABI festgenommen. Gegen ihn bestand ein Untersuchungshaftbefehl wegen Widerstandes. Er wurde in das Polizeigewahrsam im Präsidium gebracht.

Dorthin folgte ihm gegen 20:00 Uhr eine 40-jährige Frau. Sie war kurz zuvor in einem Kaufhaus am Bonner Friedensplatz von Angestellten beim Diebstahl von Kopfhörern angehalten worden. Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamtinnen und beamten zeigte sie sich überaus aggressiv. Sie weigerte sich, ihre Personalien zu nennen und versuchte eine Durchsuchung ihrer Bekleidung zu verhindern.

Nachdem sie einen Beamten mehrfach getreten und alle Einsatzkräfte durchgehend beleidigt hatte, wurde sie in das Polizeipräsidium gebracht. Dort wurden ihre Personalien festgestellt und das Diebesgut sichergestellt. Gegen die 40-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeivollzugsbeamte, Widerstandes und Diebstahls eingeleitet. Nach ersten Ermittlungen konnte sie das Polizeigewahrsam wieder verlassen, da keine Haftgründe für sie vorlagen.

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