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Millionen Bürger müssen die Energiepauschale vielleicht wieder abgeben

300 Euro geplatzt

Für viele Bürger ist die Energiepreispauschale ein Trostpflaster, um einige Kosten zu decken. Aber es kann unter Umständen passieren, dass das Geld direkt wieder eingezogen werden muss – betroffen sind davon Millionen Menschen.

In wenigen Tagen sollten viele Deutsche die Energiepreispauschale (EPP) auf Ihrem Konto vorfinden. Allerdings gibt es dabei ein großes Problem, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) aufzeigt .

Die Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar. „Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln“ , so die Geschäftsführerin der BAG-SB Ines Moers.

 

Das bedeutet, dass bei überschuldeten Bürgern das Geld direkt zur Tilgung der Schulden eingezogen werden könnten. Das könnte bis zu sieben Millionen Menschen in Deutschland betreffen.

Da die BAG-SB Alarm gemacht hat, reagierte das Bundesfinanzministerium auch gleich und veröffentlichte einen entsprechenden Hinweis auf seiner Website, dass die Energiepreispauschale nicht als Arbeitslohn pfändbar ist.

Allerdings ist das laut BAG-SB nicht aus, um juristische Sicherheit für überschuldete Bürger zu bieten. Denn wird das Konto statt des Arbeitslohns gepfändet, dann ist die EPP auch weg.

Das bedeutet im Ernstfall, dass Gerichte darüber entscheiden müssen, ob die Schuldner das Geld behalten dürfen oder nicht. „Den Schritt zum Gericht scheuen viele, andere wissen nicht, dass es diese Möglichkeit der Freigabe gibt und viele trauen sich auch nicht zur Schuldnerberatung“ , so die BAG-SG

Solchen Bürgern könnte daher eine Strom- oder Gassperre drohen, wenn sie die Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Im Ernstfall bedeutet das, einen Winter in der kalten Wohnung zu verbringen.

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